Ein maßgeschneiderter Preis für Dein kleines lokales Geschäft

Ein PLUS Paket das zu Dir und Deinem Unternehmen passt!

Falls Du Fragen hast, zögere bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Nachricht! kontakt@gohobi.de oder +49 176 620 399 53


Zu Deinem PLUS Paket gehören drei Komponenten, bestehend aus der Software, einer Hardware und der Schulung. 

Das hier ausgestellte PLUS Paket gilt für Kleinst- und Kleinunternehmungen für eine maximale Gesamtgröße von bis zu 8 Mitarbeitern und / oder einen Jahresumsatz von bis zu 1.000.000,-- €.

Software

Du möchtest keine hohen Einstiegsbarrieren und planbare Kosten? Dann ist das gohobi Plus Paket genau richtig für Dich. Niedrige monatliche Kosten und volle Transparenz. Nutze jetzt gohobi um Deine Kunden auch über die Grenzen Deines Unternehmens besser zu erreichen, Neukunden zu gewinnen und diese durch eine positive Euro Belohnung an Dein Unternehmen zu binden.

Monatliche Zahlung

ab 50,00 €
​Vorteil: hohe Flexibilität und geringe monatliche Kosten (Preiszusammensetzung*)

Inklusive der Buchung

100 NFC-Kundenchips (inkl. kostenlosem Design)

Modul Kundenbindung

Regionaler App-Eintrag Deines Unternehmens

Modul Kommunikation per App

Modul Auswertung

Nachdem die Buchung abgeschlossen ist, werden wir uns mit Dir in Verbindung setzen und Deinen persönlichen Kundenchip in Deinem Unternehmensdesign erstellen.

Vertragslaufzeit

24 Monate Laufzeit 
monatlich kündbar - ab Monat 25


Hardware

Monatliche Zahlung

+10,00 €

1 x Miet-NFC-Tablet (7 Zoll) od. NFC-Leser

Alle NFC-Tablets oder NFC-Leser sind neu oder neuwertig und basieren auf das Android Betriebssystem. Sollte ein Gerät nach Auslieferung fehlerhaft sein oder werden, tauschen wir dieses Gerät umgehend aus. Ehrenwort!

Schulung + Anbindung

Wir schulen Dich und Dein Team mit dem gohobi Kundenprogramm umzugehen, Kunden über gohobi zu informieren, zu registrieren und Abläufe einzustudieren. Gohobi stellt sich dabei als äußerst selbsterklärend dar und Ihr könnt in wenigen Sekunden starten Eure Kunden nachhaltig zu gewinnen. 


Einmalige Zahlung

100,00 €
​Vorteil: schneller und zielgerichteter Einstieg in Dein digitales Kundenprogramm

Zusätzliche Optionen mit Deinem Kundenbindungssystem 

Mit gohobi kannst Du Kunden auch über Deine Unternehmensfläche hinaus erreichen. Hierzu bietet Dir gohobi verschiedenste Möglichkeiten welche Du optional und aus dem System heraus buchen kannst. Hast Du Fragen dazu? Wir beantworten Dir diese gern.

Modul Zielkundenkommunikation per SMS 
(0,20€ je Kunde)

Übersicht Deines PLUS Pakets

Einmalige Zahlung:         100,00 €                            (Schulung + Anbindung)

Monatliche Zahlung:     50,00 € / 100,00 €     (Nutzung der Software)
                                                                       +10,00 €                           (Miete NFC-Tablet od. NFC-Leser)

Vereinbarungen & Dokumente (siehe unten)**

Ich stimme mit dem Buchen des Paktes durch klicken und Bestätigen des Buttons "50,00 EUR / Paket buchen" den Allgemeinen Bedingungen**, Allgemeinen Partnerbedingungen** und der Business-Vereinbarung** von gohobi zu. 

100,00 EUR / PLUS Paket buchen

Du wirst auf die Website unseres Zahlungsanbieters GoCardless weitergeleitet. Deine Zahlungsdaten werden dadurch sicher verschlüsselt aufbewahrt. Alle Beträge werden in EUR (netto) angezeigt. Die anfallende Provision (Softwarekosten) wird monatlich abgerechnet.

Das PLUS Paket passt, aber Dein Unternehmen ist größer?

Zögere bitte nicht uns zu kontaktieren und einen Preis zu erfragen. Wir freuen uns auf Deine Nachricht oder Deinen Anruf! 

kontakt@gohobi.de oder +49 176 620 399 53

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* Monatliche Preiszusammensetzung

*Preiszusammensetzung
  1. Softwaregebühr = 50,-- € (monatliche Abrechnung) bis zu einem erfassten Umsatz von 2.500,00 EUR im Monat.
  2. Softwaregebühr = 100,-- € ab einem erfassten Umsatz über 2.500,00 € im Monat. Die erweiterte Softwaregebühr beträgt somit maximal 100,-- €. 

** Vereinbarungen & Dokumente

Allgemeine Bedingungen (AGB)

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Nutzung der von der gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin (auch „gohobi“, „wir“ oder „uns“) angebotenen gohobi-Plattform, die aus der für verschiedene mobile Systembetriebe verfügbaren gohobi-App sowie der unter www.gohobi.de zu erreichenden Internetseite besteht.

 § 1

Allgemeines

1.1

Die gohobi UG stellt Ihnen aktuelle Informationen der gohobi Partnerunternehmen zur Verfügung und zeigt Ihnen über Ihren eigenen Account Ihren aktuellen Belohnungsstand an. Die gohobi-Plattform wird Ihnen bei Einwilligung in das Nachfolgende, auf die von Ihnen angegebenen Vorzüge, passend zu Ihrer Person und zu Ihrem ausgewählten Standort, zugeschnittene Partner-Händlerinformationen, aktuelle Produktangebote von Partnerhändlern und Verkaufsaktionen über Ihren Account bereitstellen. Über den Button „Guthaben/Favoriten-Partner“ können Sie jederzeit Einblick in Ihren Belohnungsstand nehmen und die aktuellen Partnerinformationen derjenigen Partnerhändler einsehen, bei denen Sie schon Guthaben gesammelt haben. Über den Button „Partnerliste“ können Sie alle weiteren gohobi-Partner auswählen und zu Ihrer Favoriten-Liste hinzufügen.

 1.2

Für die Nutzung der gohobi-Plattform fallen keine Gebühren an, es handelt sich um einen kostenfreien Dienst. gohobi kann keine hundertprozentige Sicherheit dafür tragen, dass die gohobi-Plattform mangelfrei ist und Ihnen ununterbrochen zur Verfügung steht. Die gohobi-Plattform kann in ihrem technischen Umfang und ihren technischen Funktionalitäten Anpassungen und Änderungen unterliegen.

 1.3

Der Nutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen und Lieferungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  

§ 2

Nutzungsbedingungen

2.1

Um die gohobi-Plattform nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren. Die Registrierung kann sowohl über www.gohobi.de als auch über die gohobi-App, als auch bei einem teilnehmenden Partner vor Ort vorgenommen werden. Für die Registrierung und die Unterscheidung der Kundendaten ist es notwendig, (a.) bei Handelspartnern vor Ort, Ihre mobile Telefonnummer anzugeben (damit paaren wir aus Sicherheitsgründen Ihren persönlichen gohobi Chip an Ihre Telefonnummer) (b.) bei der Registrierung auf unserer Internetseite oder per Web-App, Ihre mobile Telefonnummer (wenn sie schon einen persönlichen gohobi Chip haben) und Ihre Email-Adresse (falls Sie noch keinen persönlichen gohobi Chip haben) anzugeben.

 2.2

Durch die Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

 2.3

gohobi-Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme ist kostenlos.

 2.4

Nach der Registrierung wird Ihnen unser NFC-Chip entweder direkt vom Partner oder von gohobi Mitarbeitern ausgehändigt. Soweit Sie den gohobi-NFC-Chip erhalten haben, können Sie anschließend bei allen teilnehmenden Partnern Guthaben/Belohnungen auf Ihren Einkauf sammeln. Belohnungen bedeuten in diesem Zusammenhang in der App angezeigte und von Ihrem ausgewählten Handelspartner bereitgestellte EURO-Werte, die Ihnen ähnlich einem Coupon für Ihren nächsten Einkauf bei den von Ihnen ausgewählten Partnern bereit stehen. In welcher Höhe Belohnungen ab einem bestimmten Einkaufswert anfallen, wird von den gohobi- Partnerunternehmen festgelegt. gohobi hat hierauf keinen Einfluss.

 2.5

Die gohobi-NFC-Chips sind Induktionschips, was bedeutet, dass diese Chips ohne einen Initiator wie dem gohobi-Terminal an der Kasse des Partners, keine Informationen bzw. Funk- oder Strahlungswerte abgeben können und gesundheitlich unbedenklich sind. Der NFC-Chip bleibt Eigentum der gohobi UG.

  

§ 3

Sammeln von Belohnungen

3.1

An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Sie beim Bezug von Waren- oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens sogenannte Belohnungen in Form von Echtguthaben. Eine Liste der aktuell am gohobi-Programm teilnehmenden Partnerunternehmen finden Sie in der gohobi Kunden-App.

 3.2

Die Höhe der jeweiligen Belohnungen legen die Partnerunternehmen für jeden Einkauf selbst fest. Die Belohnung können Sie sammeln oder für Ihren nächsten Einkauf einsetzen.Bei der erstmaligen Benutzung des gohobi-NFC-Chips wird Ihnen das jeweilige Partnerunternehmen eine Neu-Kunden-Belohnung in Höhe von bis zu EUR 5,00 auf Ihr Guthabenkonto beim Partner vor Ort gutschreiben. Die gewährten Belohnungen können beim nächsten Einkauf eingesetzt werden. Alternativ dazu können Sie sich von dem Partnerunternehmen einen Kassenbon-Flyer an Ihren Kassenbon anbringen lassen, so dass Sie sich auch im Nachhinein bei Ihrem nächsten Einkauf ohne einen Chip zu besitzen, bereits eine Belohnung auf Ihren letzten Einkauf sichern können. 

 3.3

Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen, sowie die Höhe der gewährten Belohnungen, erfahren Sie jederzeit, indem Sie sich in der Kunden-App mittels Ihrer Benutzerdaten anmelden oder durch Anfrage und scannen Ihres NFC-Chips bei den jeweiligen Partnerunternehmen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.

 3.4

Um die Belohnungen zu erhalten, legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihren NFC-Chip an der Kasse vor. Der NFC-Chip wird an einem entsprechenden Gerät eingelesen, so dass die Belohnungen entsprechend auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben werden können. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit auch eine Belohnung nicht mehr möglich.

 3.5

Sollten Sie Ihren Chip beim Einkauf vergessen haben, können Sie anstatt der Vorlage des gohobi-Chips entweder die mit Ihrem Kundenkonto registrierte Telefonnummer oder Email-Adresse eingeben/-lassen, so dass Sie auch ohne Ihren Chip Guthaben sammeln können. Da der Vorgang jedoch mehr Verwaltungsaufwand benötigt, sollten Sie davon Abstand nehmen, den Chip dauerhaft zu vergessen. Es ist Ihnen ohne den gohobi-Chip lediglich erlaubt Guthaben zu sammeln, jedoch kein Guthaben bei Ihrem Handelspartner einzusetzen und damit Ihre Kaufpreis zu schmälern.“

 3.6

Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsverfügung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Sie vorher von dem jeweiligen Partner eine entsprechende Belohnung gutgeschrieben bekommen haben, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich sowohl die gohobi UG als auch das jeweilige Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Belohnung vor. 

 3.7

Belohnungen, die im Rahmen des Bezuges von Waren- oder Dienstleistungen durch Unternehmer im Sinne des Mehrwertsteuerrechts gesammelt werden, müssen zum Zeitpunkt ihrer Einlösung als Rabatt auf den ursprünglichen Preis angerechnet werden. Die Anrechnung vermindert den ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrag.

 

§ 4

Belohnungen / Belohnungsstand

 4.1

Ihre Belohnungen werden bei der gohobi UG unter Ihrer Kundennummer registriert. Ihren aktuellen Belohnungsstand können Sie jederzeit über die Kunden-App mittels Ihrer persönlichen Login-Daten abrufen.

 4.2

Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Belohnungsmitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der gohobi UG geltend machen. Die Einwendungen sind zu richten an: gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin.

Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Belohnungsstandes. Eine Berichtigung des aktuellen Belohnungsstandes können Sie auch nach dem oben genannten Fristablauf beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder die Unvollständigkeit des Belohnungsstandes nachweisen.

 4.3

Im Falle einer fehlerhaften Aktivierung von Belohnungen ist gohobi zur Stornierung von Belohnungen berechtigt. Von einer fehlerhaften Aktivierung ist auszugehen, wenn für den Erwerb der Belohnungen die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.

 4.4

Sie können Ihre Belohnungen zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen innerhalb Ihrer favorisierten Partner (Händler, Restaurants, Hotel, Dienstleister) sofort nach Erhalt einsetzen. Soweit Sie eine Belohnung von einem unserer Partner erhalten haben, können Sie diese Belohnung auch nur dementsprechend bei diesem Partner wieder einsetzen. Eine Übertragung auf andere Partnerunternehmen ist nicht möglich.

 4.5

Eine Auszahlung der in EURO geltend gemachten Belohnungen außerhalb des Ihnen gebotenen gohobi-Partnerkreislaufes ist ausgeschlossen.

 

§ 5

Verlust eines NFC-Chips

 5.1

Bei Verlust Ihres NFC-Chips können Sie sich bei ihren Partnergeschäft oder der gohobi UG einen Ersatz-NFC-Chip erhalten. Bei mehrmaligen Verlust des NFC-Chips behält sich gohobi vor, ihren gohobi Zugang zu sperren. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet die gohobi UG nur bei grobem Verschulden von gohobi UG selbst oder deren Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschulden Ihrerseits.

  

§ 6

Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 6.1

Sie können die Teilnahme am gohobi-Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an die gohobi UG beenden. Die Mitteilung ist zu richten an: gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin oder per E-Mail an die:  kuendigung@gohobi.de

 6.2

Wenn Sie gegen die vorliegenden AGB verstoßen und Ihr Verhalten trotz Abmahnung von gohobi nicht ändern, so behält sich gohobi das Recht vor, Sie vom Zugang zu der Website www.gohobi.de bzw. der gohobi web-applikation auszuschließen und Ihren Account zu blockieren und zu löschen. Gleiches gilt dann, wenn Sie z.B. die Angebote und Inhalte von gohobi zu rechtswidrigen Zwecken einsetzen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jede Form von Missbrauch der App sowie des Belohnungs- und Prämiensystems. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch die gohobi UG erfolgt eine Löschung des Kundenkontos; alle gesammelten Belohnungen entfallen ersatzlos.

 6.3.

Wenn die Voraussetzungen von § 6 Punkt 6.1 oder 6.2 vorliegen, sind Sie dazu verpflichtet, den NFC-Chip an eines unserer Partnerunternehmen auszuhändigen/ zurück zusenden. Soweit gohobi nach § 6 Punkt 6.2 berechtigt ist, Ihren Account zu blockieren, so wird gleichzeitig auch die Belohnungssammelfunktion mit Wirkung für die Zukunft deaktiviert. Bei einer durch Sie selbst erfolgten Kündigung bleiben bereits erworbene Mehrwerte bestehen und können, soweit sie dafür ausreichen, binnen einer Frist von 6 Monaten ab Kündigungsmitteilung bei den zur Verfügung stehenden Partnern weiter eingelöst werden. Nach Ablauf der Frist entfallen die Belohnungen ersatzlos.

  

§ 7

Datenschutz

 7.1

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von kunden- und personenbezogenen Daten ist in den Datenschutzhinweisen beschrieben. Soweit Einwilligungserklärungen erforderlich sein sollten, holt gohobi diese von den Datenschutzhinweisen getrennt an separater Stelle ein. 

 

§ 8

Schutz von Texten und Bildern der App

8.1

Sämtliches auf der gohobi-Plattform dargestelltes Text- und Bildmaterial (inkl. der Abbildung von Marken etc.) ist rechtlich geschützt und darf nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Berechtigten vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder sonst genutzt werden.

 8.2

Auch die gohobi-App ist urheberrechtlich geschützt und darf von Ihnen allein für die Nutzung der gohobi-Plattform eingesetzt werden. Jede darüber hinausgehende Benutzung ist, soweit sie nicht gesetzlich gestattet ist, unzulässig.

  

§ 9

Haftung

 9.1

Die gohobi UG stellt Ihnen die gohobi-Plattform kostenlos zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb der gohobi-Plattform haftet gohobi daher nur für Schäden aus Sach- und Rechtsmängeln bei arglistigem Verschweigen des Mangels und für sonstige Schäden nur bei Vorliegen von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die sich auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beziehen.

  9.2

gohobi haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben der gohobi-Partnerunternehmen. Für die Informationen der Partnerunternehmen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit ist das jeweilige Partnerunternehmen selbst und alleine verantwortlich.

 9.3

gohobi bietet den Internet- Service nach Art und Umfang auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets an. gohobi ist bemüht, den online Zugang 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Betriebsunterbrechungen sind jedoch möglich. Entsprechend kann für Schäden, die aus einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit oder nur eingeschränkten Verfügbarkeit herrühren, keine Haftung übernommen werden. Im Falle von lediglich vorübergehenden Ausfallzeiten bestehen für Sie ausdrücklich keine Minderungs- und/oder sonstige Ansprüche.

 9.4

gohobi übernimmt keine Gewähr dafür, dass Sie interaktive Vorgänge richtig erreichen und dass die Login – Möglichkeit über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Auch der Datenaustausch mit einer bestimmten Downloadgeschwindigkeit wird nicht gewährleistet. Von der Gewährleistung ausgenommen sind ferner der Schutz vor schädlichen Angriffen aus dem Netz, wie z.B. vor Viren und Trojaner und Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen Ihres Rechners herrühren.

 9.5

Sie haften für Schäden, die gohobi dadurch entstehen, dass der Service missbräuchlich oder rechtswidrig von Ihnen verwendet wird.

 

§ 10

 Missbrauch

 10.1

Eine missbräuchliche Nutzung der App und des NFC-Chips sowie der aktivierten Belohnungen ist untersagt. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer versucht, durch technische oder sonstige Mittel die Regelungen zum Belohnungserwerb zu umgehen und dadurch Belohnungen zu erhalten, die ihm bei Einhaltung der Programmvorgaben nicht zustünden, oder versucht, Belohnungen zu vervielfältigen oder digital zu fälschen, um Mehrfacheinlösungen oder sonst unzulässige Einlösungen zu ermöglichen. gohobi behält sich insbesondere die strafrechtliche Verfolgung o.g. Verstöße vor.

 

§ 11

Einwilligung

11.1

Damit Sie auch beim jeweiligen Partner Ihren gohobi-Belohnungsstand abfragen können und Ihre angelegten Daten einsehen können, brauchen wir Ihre Einwilligung. Mit dieser Einwilligung gestatten Sie uns und dem jeweiligen Partner, die jeweils zur Erbringung der Services erforderlichen Daten untereinander auszutauschen und zu nutzen (etwa den Belohnungsstand bei einer Belohnungsstandabfrage). Die im Rahmen der Services ausgetauschten Daten darf der Partner zur Erbringung der von Ihnen gewünschten gohobi-Services verwenden. Darüber hinaus ermächtigen Sie mit Ihrer Einwilligung den Partnern, diese Daten sowie die sonstigen  beim Partner selbst anfallenden Rabatt- und Kommunikationsdaten in bestimmtem Umfang für Zwecke der Werbung und Marktforschung zu verwenden. Zusätzlich dafür werden auch wir durch Ihre Einwilligung dazu ermächtigt, Ihre auf der gohobi-Plattform selbst gespeicherten bzw. anfallenden Daten in bestimmtem Umfang zum Zwecke der Werbung und Marktforschung zu verwenden. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Wortlaut Ihrer Einwilligung. [JA]  Ich möchte regelmäßig über mein Guthaben, besondere Angebote und Einladungen informiert werden!

11.2 

Einwilligung in Werbung und Marktforschung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Partnerunternehmen, von dem ich meinen NFC-Chip erhalten habe, und die gohobi UG mir per Post und – soweit ich diese gesondert bestellt habe – in weiteren gohobi Services (E-Mail, SMS/MMS, Pushnachrichten, gohobi App) an mich gerichtete Werbung (z. B. Extra- Belohnungs-Chancen und besondere Werbeaktionen wie Sonderangebote, Rabattaktionen, Produkt- und Dienstleistungsinformationen, Umfragen) zusenden, die auf Basis der folgenden Daten ausgewählt wird:

  • Die angegebenen Daten zu persönlichen und freiwilligen Angaben sowie ggf. meine E-Mail Adresse
  • Meine Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Zeitpunkt des Vorgangs) und
  • die bei meiner Kommunikation mit gohobi über, die Internet-Seite gohobi.de, die gohobi App oder bei Nutzung der gohobi Services SMS/MMS oder E-Mail oder der gohobi Kundenterminals anfallenden Daten.

 Somit erhalte ich Sonderangebote, spezielle Euro-Aktionen und weitere attraktive Angebote.

Mein Einverständnis kann ich jederzeit gegenüber der gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin widerrufen.

 

Ohne Ihre Einwilligung ist die vollständige Erbringung unseres Services leider nicht möglich. Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber uns wie auch gegenüber dem Partner widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin.

 

§ 12

Schlussbestimmungen

 Die gohobi UG behält sich eine Änderung dieser Bedingungen vor, soweit Ihnen dies nach Treu und Glauben zumutbar ist. Änderungen werden Ihnen gegenüber wirksam, wenn Sie die App nach Inkrafttreten der Änderung weiterbenutzen und nicht binnen eines Monats nach Kenntnisnahme der Änderung in Textform widersprechen. Änderungen, zu denen die gohobi UG gesetzlich, behördlich oder gerichtlich verpflichtet sind, gelten sofort. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der gohobi UG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Allgemeine Partnerbedingungen

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Die gohobi UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: „gohobi") erbringt ihre Leistungen gegenüber Vertragspartnern ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner. Sie gelten für alle Leistungen von gohobi, wie sie in § 2 näher beschrieben sind.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend: „Partner“) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Bedingungen für Partner gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Partners vorbehaltlos Leistungen erbringen.
(3) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für Partner werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe einen schriftlichen Widerspruch absendet.

§ 2 Gegenstand
(1) gohobi bietet dem Partner die Möglichkeit, seinen Kundenstamm enger zu binden und ihn überdies zu erweitern. Zu diesem Zweck erschließt gohobi zusammenhängende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften (Städte, Bezirke, Straßen, sonstige Konzentrationen von Unternehmen) und versetzt Partner in die Lage, potentielle Endkunden außerhalb der unmittelbaren Reichweite ihrer Geschäftsräume anzusprechen sowie bereits erreichte Kunden kontinuierlich für neue Einkäufe zu interessieren. Das System beruht auf Kundenbindung durch einen geschlossenen, intelligenten und umsatzabhängigen Belohnungskreislauf, der den Endkunden am Wert seines eigenen Einkaufes unmittelbar beteiligt. Die Partnertreue wird in Euro – vom Partner zum Endkunden – belohnt. Durch den Belohnungskreislauf kann – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht und vereinbart ist – die Partnerbelohnung ausschließlich bei demjenigen Partner als Nachlass auf Folgekäufe eingesetzt werden, der die Belohnung ausgelobt hat.
(2) Wesentliche Komponenten von gohobi sind eine NFC-Technologie, eine App-Software und Updates, eine Partnerplattform (Website) sowie ein System, das die vorstehenden Technologien im Hintergrund ergänzt und erweitert („Backend-System“). Die Gutschrift der Partnerbelohnung erfolgt über ein POS-Tablet und NFC-Chips, die jeweils gutgeschriebenen Beträge sind für den Partner über das Backend-System ersichtlich.
(3) gohobi wird den Geschäftsbetrieb des Partners im Bereich der Mobile App ausstellen, d.h. sichtbar mit Informationen/Logo präsentieren. Neben dem Logo des Partners kann, im Rahmen des technisch jeweils Möglichen, nach Belieben über bestehende Sonderaktionen oder über Allgemeines informiert werden. Diese Informationen können von dem Partner jederzeit über sein eigenes Konto im Backend-System aktualisiert werden.
(4) gohobi erhält für die Bereitstellung der Technologie, der Hardware, den laufenden Betrieb der Systeme und für die Abwicklung der Transaktionen im Backend Einmalzahlungen, eine fixe Grundgebühr und eine am Umsatz orientierte Provision, die in § 6 in Verbindung mit den auf diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner beruhenden Verträgen näher spezifiziert sind.
(5) gohobi bietet in diesem Zusammenhang weder die Annahme von Kunden- oder Partnergeldern noch Finanztransaktionen irgendwelcher Art an, sondern lediglich den Nachweis der durch den Partner gegenüber seinen Endkunden für Folgekäufe geschuldeten Nachlässe. Gohobi schuldet nur dann Waren oder die Bereitstellung technischer Ressourcen, wenn und soweit dies in diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner oder sonst ausdrücklich vereinbart ist.

§ 3 Obliegenheiten des Partners
(1) Der Partner wird für gohobi die Kunden in seinen Geschäftsräumen anwerben. Sofern gohobi für das Anwerben von Kunden im Einzelfall dem Partner Belohnungen gewährt (z.B. Frei-SMS für anschließende Kundenkommunikation oder sonstige Incentives), können diese wechseln, es besteht jedoch auf die generelle Auslobung von Incentives kein Anspruch. Derartige Belohnungen können auch an Zielen ausgerichtet sein und den Partner für jede Neukunden-Registrierung ebenso stetig wie überproportional belohnen und sie müssen auch nicht alle Partner in gleicher Weise berücksichtigen.
(2) Der Partner verpflichtet sich dazu, seinen Endkunden (also allen seinen Kunden, soweit sie den NFC-Chip nutzen) eine Belohnung in verschiedener Höhe und verschiedenen Stufen auf den Kundenumsatz bei einem Kauf aus dem gesamten Warensortiment zu gewähren. Die jeweilige Belohnungshöhe und die verschiedenen Belohnungsstufen werden im Cockpit-Terminal (Administrations-Bereich) von dem Partner bestimmt und als Teil des Partnervertrages in diesen mit einbezogen. Die mindestens an Kunden ausgelobte Belohnung muss 0,10% des Warenumsatzes des Kunden betragen. Hierbei handelt es sich um verbindliche Belohnungs-Zusagen, die der Partner einzuhalten hat. Abweichungen hiervon können durch gohobi nur durch vorherige schriftliche Zustimmung anerkannt werden.
(3) Der Partner wird gohobi bei Marketing-Maßnahmen angemessen unterstützen. Dies kann beispielhaft umfassen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  1. Das für Kunden sichtbare Anbringen von Türaufklebern in unaufdringlicher Größe;
  2. Das Auslegen von Flyern, Anhängern, Preis-Belohnungsschilder und deren Ausgabe an Kunden;
  3. Das Platzieren eines Plexiglasaufstellers für Kunden sichtbar an der Hauptkasse, sowie durch weitere Aufsteller, Fahnen usw.

Materialien werden grundsätzlich von gohobi gestellt.
(4) Der Partner verpflichtet sich, die durch die App dargestellte Möglichkeit der Anzeige seines eigenen Unternehmensprofils um einen kostenlos zur Verfügung gestellten Werbesatz (max. 160 Zeichen) und um ein Bild zu erweitern, diese stets auf Aktualität zu prüfen und stetig neu auszurichten. Die Werbeaussage darf nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen; im Übrigen findet § 10 Absatz (3) Anwendung.
(5) Der Partner verpflichtet sich, das bereitgestellte Tablet sorgfältig zu behandeln und immer betriebsbereit (d.h. ein aufgeladenes und/oder am Strom befindliches Tablet mit einer ständigen Internetverbindung) innerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen.
(6) Dei Nichtzahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist gohobi berechtigt, den Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des betreffenden Dienstes oder aller Dienste, auch der anderen kostenpflichtigen und der kostenlosen, auszuschließen. In diesem Zusammenhang entstandene Kosten sind von dem Partner als Schadensersatz zu ersetzen.
(7) Der Partner ist für den Inhalt seiner Zugangsdaten allein verantwortlich. Persönliche Daten jeder Art sind unter Verschluss zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben sowie nur gegen Zugriff Dritter gesichert abgelegt werden; etwaige Schäden gehen zu Lasten des berechtigten Nutzers, soweit dieser nicht nachweisen kann, mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt zu haben.
(8) Der Partner hat aufgrund des Partnervertrages keinen Anspruch auf Beratungsleistung, die über die Einweisung in das System hinausgeht. Im Hinblick auf die Einweisung – oder falls sonst eine Beratungsleistung vereinbart ist – hat der Partner sicherzustellen, dass sie am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit erbracht werden kann. Ist die Leistungserbringung aus Gründen nicht möglich, die der Partner zu vertreten hat, kann einseitig ein neuer Termin mitgeteilt werden. Dem Partner fällt im Falle kostenpflichtiger Beratungsleistung der damit verbundene Mehraufwand minimal 99,0 EUR bis zu maximal 299,00 EUR zur Last. § 14 Absatz 2 bleibt unberührt.
(9) Bei Warenlieferungen wird der Partner unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem Transportführer beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie gohobi hierüber unterrichten.
(10) Der Partner verpflichtet sich, in seinem Administrationsbereich Daten (wie z.B. Öffnungszeiten, Sonderaktionen und Events), das Logo und ein Bild des Unternehmens des Partners einzustellen. Die eingestellten Daten können von dem Partner unter Verwendung seiner eigenen Login-Daten stetig im Administrationsbereich der zur Verfügung gestellten Software aktualisiert werden.

§ 4 Obliegenheiten von gohobi
(1) gohobi stellt dem Partner für die Gutschrift (Partnerbelohnung) für Endkunden ein NFC-POS-Tablet für die mit dem Partner vereinbarte Vertragslaufzeit, eine Benutzerhilfe und die im Starterpaket enthaltenen NFC-Chips zur Verfügung. Die jeweils gutgeschriebenen Beträge sind für den Partner über das Backend-System (Cockpit – erreichbar über die URL cockpit.gohobi.de) ersichtlich. Der Partner erhält einen Auftritt auf der von gohobi erstellten App (vollumfängliche Darstellung durch das Administrationstool von gohobi).
(2) In der Applikation (App) wird gohobi das Unternehmen des Partners durch die zur Verfügung gestellten und nach Maßgabe des §3 Abs. 10 eingestellte Informationen in Bild und Schrift präsentieren. Der Partner kann in seinem Administrationsbereich Daten (wie z.B. Öffnungszeiten, Sonderaktionen und Events), das Logo und ein Bild des Unternehmens des Partners einstellen. Die eingestellten Daten können von dem Partner stetig im Administrationsbereich der zur Verfügung gestellten Software aktualisiert werden.
(3) gohobi stellt durch ein Dashboard im (Admin-Bereich des Cockpits) des Partners eine aktuelle in Echtzeit dargestellte Übersicht bereit. Der Partner kann darin eine Periodenbetrachtung (von/bis) für eine Auswertung verschiedener Kennzahlen erzeugen. Der Analysebericht umfasst mindestens folgende Daten: Durchschnitts-Bon aller Kundenumsätze; Durchschnitts-Guthaben je Kundentyp; Anzahl der Kunden je Kundentyp und Gesamtumsatz nach Perioden. Die Analysedaten beziehen sich auf alle, über das zur Verfügung gestellte POS-Tablet und vom Partner erfassten Kunden.
(4) gohobi stellt dem Partner alle Rechnungen per Email oder per Post zur Verfügung. Der Rechnungsbetrag ist wegen dem abgeschlossenen Leistungszeitraum immer zum Monatsanfang für den vergangenen Monat sofort am 01. jeden Monats fällig. Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, geht dem Partner eine Vorabinformation und / oder die fällige Rechnung zur Zahlung zu. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Versand der Rechnung +5 Tage und bei Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung durch gohobi an den Partner (Mail), die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Frist für die Vorabinformation sowohl bei Erst-Lastschriften als auch bei Folge-Lastschriften ist auf 5 Tage festgelegt. Die Frist für die Vorabinformation beginnt jeweils am Tag des Versands zu laufen und endet am 5. Tag welcher auf die Vorabinformation folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Sitz des Partners staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 

(4.1) Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung oder nicht aktuelle Bankdaten (der Partner ist verpflichtet gohobi stets aktuelle Bankdaten - mindestens 10 Tage vor einer Abbuchung - zur Verfügung stellen) nicht eingelöst oder widerspricht der Partner der Abbuchung, hat dieser die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, mindestens jedoch 15,00 EUR wenn der Partner dies zu vertreten hat. Die Rechnungsstellung der Kosten von 15,00 EUR erfolgen in einer von der Rechnung für den Leistungszeitraum losgelösten Rechnung. Es gelten dabei die Fristen zur Fälligkeit und Einzug der Lastschrift (zweite (2) Abbuchungsversuch) aus §4 Abs. (4).

(4.1.1) Sofern ein erneuter Abbuchungsversuch nach Stornierung einer Lastschrift angekündigt wird, trägt der Partner die erhöhten administrativen Kosten für die erneute gesetzlich notwendige Vorabinformation ("Pre-Notification")  den Versand per Post je Vorabinformation zur Zahlung, Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnungen von jeweils 2,50 EUR. Gohobi entscheidet selbst, ob eine Zahlungserinnerung versandt wird, oder eine Mahnung anstelle der Zahlungserinnerung tritt. Es werden bis zu vier Mahnungen versandt. Jede Mahnung enthält Mahnkosten von mindestens 5,00 EUR.

(4.1.2) Sollte der zweite (2) Abbuchungsversuch ebenfalls fehlschlagen, werden alle Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen per Post zugeschickt und nicht per SEPA-Mandat eingezogen, es gelten die Regelungen aus §4 Abs. (5.1). Die Überweisung der offenen Posten aus dem oder den Leistungszeitraum oder Leistungszeiträumen werden sofort auf dem Geschäftskonto der gohobi Gesellschaft fällig, mit eine Zahlungsziel von spätestens 7 Tagen. 

(5) Sofern für gohobi aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat (beispielsweise Ausfall externer Computernetze, Stromausfälle, höhere Gewalt), eine Leistungserbringung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, ist gohobi berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen um die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
(6) Ist die Leistungserbringung bei Einweisungen oder Beratungsleistungen aus Gründen nicht möglich, die gohobi nicht zu vertreten hat, wird ein neuer Termin vereinbart, der den Interessen beider Parteien möglichst gerecht wird.
(7) Sind Waren geschuldet und werden diese nicht von gohobi selbst zugestellt, geht die Gefahr auf den Partner über, sobald gohobi die Lieferung der Transportperson ausgehändigt hat.

§ 5 Teilnahme am Empfehlungsprogramm
Das Empfehlungsprogramm wird derzeit überarbeitet und wird mit einer Änderung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner veröffentlicht.

§ 6 Vergütung
(1) gohobi erhält eine Vergütung (nachfolgend: „Gebühr“), die davon abhängig ist,

  1. welche Umsätze die dem jeweiligen Partner zugeordneten Kunden in einem Kalendermonat über das gohobi-System abwickeln (Absatz (2)) und
  2. ob er gem. § 5 eine Gebührenminderung durch ein Empfehlungsprogramm oder Sonderaktionen erhält oder
  3. welchen Abonnementen-Vereinbarung der Kunde gewählt hat.

Provisions-Gebühr (Gebühr für die Aufrechterhaltung, Bereitstellung des gohobi-Systems)
(2) Die Provisions-Gebühr wird zunächst auf der Grundlage der gesamten Monatsumsätze bezogen, die der Partner mit denjenigen Kunden erzielt, für die gohobi in seinem Namen Belohnungsbeträge verbucht (dieser Umsatz wird nachfolgend als „Bezugsumsatz“, die sich daraus ergebende Gebühr als „Provisions-Gebühr“ bezeichnet). Dabei wird die Mindestgebühr (Grundgebühr) aus dem jeweilig gewählten Preisplan-Vereinbarung gem. der folgenden <a href="https://sitebuilder-20066010454.zohositescontent.eu/preise" ;="" target="_blank">Website</a> und gem. der Business-Vereinbarung gem. § 2 Abs. 1 dargestellte und der ausgewählten Grund- und Provisions-Gebühr zugrunde gelegt. Ungeachtet des tatsächlich erzielten Bezugsumsatzes beträgt die Grundgebühr mindestens die des in dem jeweilig ausgesuchten Preisplanes ausgewiesene Summe (mind. 15,00 EUR / monatlich + Provisionsgebühr). Die Grundgebühr wird auf einen vollen Monate berechnet, so dass keine untermonatigen Berechnungen stattfinden. Als Beispiel bei einem Bereitstellung des gohobi-Systems - d.h. Aufnahme in der App oder Schulung, Systemstart - am 7. eines Monats, dass die Monatsgebühr für die insgesamt vorhandenen Monatstage, dementsprechend Monats-Voll angerechnet wird. Ebenso tritt keine untermonatige Verrechnung außerhalb der Vertragszeit (als Beispiel bei einer Kündigung gem. §8 dieser Partnerbedingungen) liegende Tage für den Abschluss eines Monats auf. Sollte demnach die Kündigung am 20. eines Monats wirksam werden, wird dieser Monat entsprechend des vollen Monats abgerechnet.

Provisions-Gebühr
(2.1) Die zu zahlende Grundgebühr erhöht sich durch den Provisionssatz welcher sich durch den Bezugsumsatz (Provisionssatz mal Bezugsumsatz) berechnet. Bis 5.000,00 EUR auf 3,00% (Provisionssatz) der über das gohobi-System erfassten Umsätze (Bezugsumsatz) und ab 5.000,00 EUR auf 2,00% (Provisionssatz) der über das gohobi-System erfassten Umsätze (Bezugsumsatz). Beispiel für die Berechnung der Provisions-Gebühr nach dem tatsächlichen Bezugsumsatz.


    Provisions-Gebühr nach Bezugsumsatz
    Stufen 1. - 2., EUR-Werte = Abonementen-Gebühr

  1. 0,00 EUR bis 4.999,99 EUR = 3,00% (Bspl.: 1.000 EUR x 3,00% = 30,00 EUR Provision)
  2. > 5.000,01 EUR = 3,00% (Bspl.: 6.000 EUR x 3,00% = 90,00 EUR Provision)


Abonnementen-Gebühr (Gebühr für die Aufrechterhaltung, Bereitstellung des gohobi-Systems)
(3) Die Abonnementen-Gebühr wird zunächst auf der Grundlage der gesamten Monatsumsätze bezogen, die der Partner mit denjenigen Kunden erzielt, für die gohobi in seinem Namen Belohnungsbeträge verbucht (dieser Umsatz wird nachfolgend als „Bezugsumsatz“, die sich daraus ergebende Gebühr als „Abonnementen-Gebühr“ bezeichnet). Dabei wird die Mindestgebühr (Abonnementen-Gebühr) aus dem jeweilig gewählten Abonnementen-Vereinbarung gem. der folgenden Website und gem. des Business-Vereinbarung gem. § 2 Abs. 1 dargestellte und ausgewählte Abonnementen-Gebühr zugrunde gelegt. Ungeachtet des tatsächlich erzielten Bezugsumsatzes beträgt die Grundgebühr mindestens die des in dem jeweilig ausgesuchten Abonnementen-Vertrages ausgewiesene Summe je Monat.
Abonnementen-Gebühr
(3.1) Die zu zahlende Abonnementen-Gebühr erhöht sich durch den erzielten Bezugsumsatz welcher sich ab einem Bezugsumsatz ab 5.000,00 EUR auf +50,00 EUR der Grundsätzlichen Abonnementen-Summe ansteigt. Beispiel für die Berechnung der Abonnementen-Gebühr nach dem tatsächlichen Bezugsumsatz.

   Abonnementen-Gebühr nach Bezugsumsatz

   Stufen 1. - 2., EUR-Werte = Abonnementen-Gebühr

  1.  0,00 EUR bis 4.999,99 EUR = 50,00 EUR (Stufe 1 - Abonnementen-Gebühr)
  2.  >5.000,01 EUR = Abonnementen-Gebühr +50,00 EUR EUR (Stufe 2)

Ausgenommen sind die die anfallenden Hardware-Gebühren bei Buchung eines der angebotenen "all inclusive" Abonnements von gohobi. Die darin aufgeführen Kosten beinhalten jeweils die Zahlung einer Gebühr für die Bereitstellung der Hardware-Komponenten für das Kundenprogramm. 

Monatliche oder Einmalgebühr (Hardware: NFC-POS-Tablet, NFC-Chips und sonstige)
(4) Für die Leistungen nach § 4 Absatz (1) erhebt gohobi nach Maßgabe der Darstellung in der gohobi-Business-Vereinbarung eine einmalige Anschlussgebühr in Bezug auf das gohobi-System und eine jährliche Leihgebühr je POS-Gerät gem. der gohobi-Business-Vereinbarung § 2 Absatz (4) dargestellten Bedingungen. Die zu zahlenden Hardware-Gebühren innerhalb einer Abonnementen-Vereinbarung stellen sich als Leihgebühren dar. (Diese Optionen haben wir für einen fließenden Wechsel von Hardwarekomponenten und für das Upgraden von Geräten zu Ihren Gunsten eingeführt.)
(5) gohobi stellt zusätzlich verschiedene Starterpakete im Partnervertrag mit den Hardware-Komponenten "POS-Tablet" und "NFC-Chips" mit unternehmenseigenem Logo (einseitig) gegen eine entsprechende Leihgebühr zur Verfügung. Die NFC-Chips bleiben Eigentum von gohobi. gohobi ist dazu berechtigt, die im Umlauf befindlichen NFC-Chips auch nach Beendigung des Partnervertrages weiterhin bei den Endkunden zu belassen.
Alle angezeigten Preis werden in EUR ausgewiesen und sind als Netto-Kosten anzusehen.

§ 7 Zustandekommen und Dauer von Verträgen
(1) Partnerverträge und Empfehlungsvereinbarungen und sonstige Verträge kommen mit der Buchung jeweiligen Abonnementen-Vereinbarung auf der Website sowie bei einer telefonischen Bestellung, durch eine Bestellbestätigung (Email) oder Zahlungseingang - zustande. Business-Vereinbarungen haben eine in der Vereinbarung oder in der Bestellbestätigung ausgewiesen vereinbarte Laufzeit.
(2) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommen sonstige Verträge / Vereinbarungen mit Zugang einer Auftragsbestätigung (Bestellbestätigung), spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch gohobi, zustande. Alle Angebote von gohobi sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt wird.
(3) Werden Leistungen online angeboten, kommt der Vertrag spätestens mit deren Nutzung (Einrichtung der Unternehmensausstellung in der gohobi-Kundenapp / Schulung und Beginn des Kundenprogramms durch Anmeldung, Registrierungen im System sowie durch das Erfassen von Kundeneinkäufe) zustande.
(4) Sofern in einem aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner geschlossenen Vertrag nichts anderes geregelt ist, stellen Bestellungen eines Partners über ein Telemedium ein unverbindliches Angebot dar, das gohobi unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Die Bestellbestätigung ist nur dann eine Angebotsannahme, wenn sie einen entsprechenden Hinweis enthält, anderenfalls bleibt sie unverbindlich. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Bereitstellung des Dienstes bzw. Inhaltes oder durch Auslieferung der Ware zustande. Die Annahme eines Vertrages durch Übermittlung einer Bestellbestätigung erfolgt dann, wenn einzeln gebuchte Produkte oder Dienstleistungen in der Bestellbestätigung aufgelistet und demnach für die Einrichtung und für die zukünftige Nutzung des Kundenprogramms bestätigt werden.

§ 8 Verfahren bei Beendigung des Partnervertrages
(1) Mit dem beendeten Partnervertrag ist die Empfehlungsvereinbarung mit demselben Partner beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder Aufhebung bedarf. Etwa erworbene Provisions-Vergünstigungen verfallen und müssen bei Neuabschluss eines Vertrages erneut erworben werden.
(2) Der Partner ist ab 4 Wochen vor dem wirksam werden der Kündigung, bis spätestens zum wirksam werden der Kündigung dazu verpflichtet, eine Zielgruppen-SMS an eigene Guthaben-Kunden über die im gohobi-Cockpit angegebene Kundengruppe zu versenden, um dem Endkunden anzuzeigen, dass diese einen begrenzten Zeitraum haben, um Belohnungen bei diesem Partner einzusetzen. Der Partner wird in einer Mail über den Ablauf der einzurichtenden Maßnahmen informiert und erhält damit die Möglichkeit, das Belohnungslevel ab wirksam werden der Kündigung auf 0,00% abzusenken und Kunden bis dahin eine auf den Austritt des Partners aus dem Kundenprogramm ausgerichtete SMS, für den Einsatz der noch offenen Belohnungen bis 1 Monat nach wirksam werden der Kündigung zu schreiben.
(2.1) Betrifft die Kündigung einen Tarif mit einer 1 monatigen Laufzeit, verpflichtet sich der Partner 10 Tage vor dem wirksam werden der Kündigung dazu, eine Zielgruppen-SMS an eigene Guthaben-Kunden über die im gohobi-Cockpit angegebene Kundengruppe zu versenden, um dem Endkunden anzuzeigen, dass diese einen begrenzten Zeitraum haben, um Belohnungen bei diesem Partner einzusetzen.

(2.2) Sollte der Partner es unterlassen nach einer Kündigung und bis zum wirksam werden der Kündigung weder einen geeigneten SMS-Text, sowie deren Ausspielung über das gohobi-Cockpit rechtzeitig, d.h. bis spätestens zum wirksam werden der Kündigung auszuspielen, übernimmt die gohobi-Administration diese Maßnahme und setzt damit gleichzeitig das Passwort des Partners zurück, um geeignete Maßnahmen (Verfassen einer SMS, Ausspielen einer SMS an eigene Kunden des Partners) zu treffen. Die Abstimmung eines geeigneten SMS-Textes erfolgt auf dem Weg einer Mail (SMS-Text-Vorschlag)an eine vom Partner hinterlegte Mailadresse / Rechnungs-Mail-Adresse. Bei Übernahme der vorbereitende Maßnahme (SMS-Text) durch die Administration ergibt sich ein Einspruchsrecht für den Partner, bis 48 Stunden nach versandt der Mail (SMS-Text-Vorschlag). Wird dieser Vorschlag mit einer Antwortmail , erfolgt die unmittelbare Ausspielung des SMS-Textes an die dafür vorgesehene Kundengruppe des Partners. Wird dieser Vorschlag mit einer Antwortmail abgelehnt, erfolgt eine automatische Ausspielung einer Standard-SMS, die wie folgt lautet und unmittelbar nach Ablehnung versendet wird "[Partner] lädt Euch ein, Eure Belohnungen noch bis zum [Wirksam werden der Kündigung + 30 Tage] einzusetzen. Danach ist es nicht mehr möglich, EURO‘s zu sammeln. Dein Besuch freut uns!". Erfolgt keine Antwort auf den ausgelieferten Textvorschlag, wird der - in der zuvor gelieferten Mail (SMS-Text-Vorschlag) - vorgeschlagene Text für eine SMS an Kunden des Partners unmittelbar nach 48 Stunden nach Versandt der Mail (SMS-Text-Vorschlag) als SMS entsendet. Durch die Prozessabwicklung der Administration erfolgt ein erhöhte Aufwandspauschale (Kosten) von 80,00 EUR (netto) für die SMS-Textvorbereitung / SMS-Textübernahme sowie die Ausspielung einer SMS an eine geeignete Kundengruppe zuzüglich der Kosten je SMS an Kunden, in Summe aus der Anzahl von Kunden des Partners mal dem SMS-Kostensatz im gohobi Cockpit von 0,20 EUR je SMS. Das Passwort wird dem Partner nach der Prozessabwicklung unmittelbar - mit dem Hinweis auf Abänderung des Passworts für die Sicherstellung des Systems - bereitgestellt.

(2.3) Sollte der Partner es unterlassen am Tag des wirksam werden der Kündigung die Belohnung (%) für Kunden auf 0,00% abzusenken, übernimmt die gohobi-Administration diese Maßnahme und setzt damit gleichzeitig das Passwort des Partners zurück, um diese Maßnahmen ausführen zu können. Durch die Prozessabwicklung (Belohnungseinstellung) der Administration erfolgt ein erhöhte Aufwandspauschale (Kosten) von 60,00 EUR (netto) für die Partner-Belohnungseinstellung. Das Passwort wird dem Partner nach der Prozessabwicklung unmittelbar - mit dem Hinweis auf Abänderung des Passworts für die Sicherstellung des Systems - bereitgestellt.

(3) Die letzte Endabrechnung erfolgt durch gohobi spätestens 6 Wochen nach dem wirksam werden der Kündigung. gohobi verpflichtet das Partnerunternehmen bis 4 Wochen nach Ablauf des Vertrages noch nicht eingesetzte Guthaben seiner Kunden anzunehmen (Karenzfrist) und dafür die Hardware Komponente von gohobi zu nutzen. Sollten Kunden ihre Guthaben mit ablaufen des Vertrages eingesetzt haben, sind alle technischen Geräte unverzüglich, bis spätestens 2 Woche nach Ablauf des Vertrages + 4 wöchige Belohungseinsatz-Zeit (Karenzzeit) an gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin zurückzusenden. Den Rückversand trägt der Partner auf eigene Kosten und Haftet für Versandschäden, Abhandenkommen oder Schäden am Tablet, die über eine normalen Gebrauch und dessen Spuren hinausgehen. 

(3.1) Innerhalb der Karenzzeit ist eine erneute Belohnung von Kunden des Partners aufgrund des geschlossenen Vertrags nicht mehr möglich. Der Partner ist verpflichtet seine eingestellten Belohnungslevel mit Ablauf des Vertrages (wirksam werden der Kündigung) auf 0% abzusenken. gohobi wird dem Partner mit Ablauf des Vertrages aus der Kunden-App löschen, auch wenn eine 4-wöchige Karenzzeit zum einlösen gesammelter Guthaben besteht. Kunden können sich durch den Versand einer SMS an den Partner wenden und Belohnungen einsetzen. Provisionskosten die durch einlösen der Guthaben, innerhalb der Karenzzeit, gegenüber gohobi entstehen, werden dem Partnerunternehmen in Rechnung gestellt. 

(3.2) Sollte der Partner keine Belohungseinsatz nach Ablauf des Vertrages (wirksam werden der Kündigung) möglich machen, so gilt die Vermutung, dass alle Guthaben innerhalb der 4 wöchigen Karenzzeit) eingelöst wurden. Das Einsetzen der Belohnungen von Kunden wird dann unterbunden, wenn technische sowie nicht technische Abläufe den Einsatz von Belohnungen stören oder nicht möglich machen. Dies könnte sein, wenn als Beispiel (hier nicht abschließend als nicht technisches Mittel) Mitarbeiter angewiesen wurden, keine Belohnungen mehr einzusetzen (hier gelten mindestens 5 Kundenstimmen (Anruf, Mail, SMS, WhatsApp) zum Einsatz der Belohnungen bei dem Partner als Beweis), oder als Beispiel (hier nicht abschließend als technisches Mittel) die Hardware (NFC-Tablet, NFC-Smartphone), mit der Belohnungen eingelöst werden können nicht vorhanden sind. D.h., das diese (Hardware) vorzeitig zurück versendet oder im Unternehmen vorzeitig abgebaut wurden. 

(4) Bereits an Endkunden ausgegebene NFC-Chips müssen vom Partner nicht zurückgegeben werden. Im Gegenzug dazu räumt der Partner gohobi das ausschließliche Nutzungsrecht an den NFC-Chips ein, auch wenn diese zuvor mit dem Logo des Partners bedruckt worden sind. gohobi entscheidet nach Kündigung des Partners nach eigenem Ermessen, ob sie die ausgegebenen NFC-Chips austauschen lassen will oder bereits mit dem gelabelten Partner-Logo bei den Endkunden belässt. Der Partner stimmt diesem Vorgehen bereits jetzt zu.

Alle angezeigten Preis werden in EUR ausgewiesen und sind als Netto-Kosten anzusehen.

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorbehalte
(1) Alle genannten und sonst veröffentlichten Preise verstehen sich ohne die jeweils gültigen gesetzlichen Steuern.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die Deutsche Verrechnungsstelle (DV) (+5,00 EUR) oder Rechnungsstellung per Mail, per Post oder durch den Zugang einer SEPA-Basis- oder Firmenlastschrift-Vorankündigung (+0,00 EUR) mit einer Frist von 5 Tagen ohne Abzug zu leisten. Die SEPA-Zahlungsaufträge werden über aktuelle SEPA-Mandate über die Hausbank (die gesetzliche Vorabinformation einer Zahllast wird dem Partner über eine Rechnung zur Verfügung gestellt) und / oder über den Zahlungsdienstleister GoCardless (die gesetzliche Vorabinformation einer Zahllast wird dem Partner über eine automatische Vorabinformations-Mail von GoCardless zur Verfügung gestellt) versendet. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (bei Rechnungsstellung per DV) oder bei nicht ausreichender Kontodeckung oder Lastschrift-Widerspruch / -Stornierung (bei SEPA-Basis-/Firmenlastschrift-Mandat) kommt der Partner in Verzug. Der Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Gohobi behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von gohobi auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. 

(3) Sollte der zweite (2) Abbuchungsversuch ebenfalls fehlschlagen (Stornierung), werden alle Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen per Post zugeschickt und nicht per SEPA-Mandat eingezogen, es gelten die Regelungen aus §4 Abs. (5.1). Die Überweisung der offenen Posten aus dem oder den Leistungszeitraum oder Leistungszeiträumen werden sofort auf dem Geschäftskonto der gohobi Gesellschaft fällig, mit eine Zahlungsziel von spätestens 7 Tagen. Weiterhin behält sich gohobi die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von gohobi auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. 

(4) Für den Versandt per Post oder Email für Zahlung-Vorabinformationen, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Inkasso-Dokumente nach der zweiten (2) Stornierung über den Zahlungsdienstleister GoCardless oder die Hausbank erhebt gohobi für jedes folgende Dokument 2,50 EUR Kosten für den zusätzlich anfallenden administrativen Aufwand. Die Kostenstruktur gilt analog zum Rechnungsversand und einer damit 14-tägigen Frist für eine Überweisung der Kosten. Sofern die Frist für eine Zahlung nicht eingehalten wird, treten für den weiteren Versand von Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Inkasso-Dokumenten Kosten in Höhe von 2,50 EUR je Dokument auf.

(5) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift (Basis-/Firmenlastschrift) hat der Partner gohobi die ihr entstehenden Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er die entstandenen Aufwendungen zu vertreten hat, mindestens jedoch 15,00 EUR.

(6) Für jede Mahnung hat der Partner gohobi die ihr entstehenden Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er die entstandenen Aufwendungen zu vertreten hat, mindestens jedoch 5,00 EUR.

(7) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von gohobi. Bis zum Eigentumsübergang ist der Partner verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen sind gohobi unverzüglich anzuzeigen.
(8) An Inhalten, die gohobi über Telemedien übermittelt hat, behält sie sich bis zur Zahlung des Preises alle Rechte vor. Der Partner darf diese Inhalte erst nutzen, wenn die Gegenleistung erbracht ist. Scheitert die Zahlung endgültig, ist er nach Wahl von gohobi auf seine Kosten verpflichtet, den Inhalt zurück zu übermitteln oder zu löschen oder beides in dieser Reihenfolge.

§ 10 Rechte
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich gohobi Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) An Inhalten und Software räumt gohobi dem Partner, sofern in einem Vertrag, der auf diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner beruht, nicht etwas anderes vereinbart ist oder es sich aus der Natur der Sache zwingend ergibt, ein nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein (im Folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet). „Software“ ist insbesondere das auf dem Tablet befindliche Computerprogramm nebst der Bedienungshilfe sowie sämtliches sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Die Software ist “in Benutzung“ wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen ist. Programmcode darf nur dann in andere Codeformen überführt (Dekompilierung) oder rückerschlossen werden (Reverse Engineering) wenn sie vorgenommen werden, um diejenigen Informationen zu erlangen, die nötig sind, um die Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit von gohobi bereitgestellter Individualsoftware zu ermöglichen. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Nach vorheriger Absprache durch die Parteien ist auch eine Nutzung der Software auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. Netzwerk erlaubt. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. gohobi behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
(3) Der Partner verpflichtet sich, nur Logos und Bilder (insgesamt: "Bilddateien") für den Dienst von gohobi zu verwenden, wenn ihm zeitlich und sachlich für die Form der Nutzung die notwendigen Rechte erteilt sind und ferner sichergestellt ist, dass bei deren Ablauf oder Wegfall eine Weiterverwendung nicht stattfindet. Der Partner sichert zu, dass die Inhalte der verwendeten Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen. Der Partner verpflichtet sich, gohobi von Ansprüchen, Forderungen und der Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die wegen der Verletzung von deren Rechten oder wegen eines in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalts geltend gemacht werden. Durch das Einstellen der Bilddateien in den Administratorenbereich erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass Dritte darauf zugreifen und diese Bilddateien einsehen, sie in den Arbeitsspeicher ihrer Datenverarbeitungsgeräte übermitteln bzw. laden können. Der Partner räumt insoweit gohobi unentgeltlich und nicht ausschliesslich das Recht ein, die von ihm eingestellten Bilddateien im Rahmen der Dienstleistung von gohobi zu vervielfältigen und zu verbreiten.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Beide Parteien haben über alle ihnen bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner und der darauf beruhenden Verträge stehenden Informationen auch über deren Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen. Vorbehaltlich informieren wir den Partner bzgl. neuer ab 25.05.2018 geltenden Datenschutzrichtlinien von gohobi (https://www.gohobi.de/datenschutz-250518.html). Durch das Zustandekommen von Verträgen oder sonstigen Absprachen gem. § 7 dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner stimmt der Partner unseren aktuellen Datenschutzrichtlinien zu.
(2) gohobi verpflichtet sich, Informationen, Unterlagen oder Daten im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) nur aufzuzeichnen und zu speichern, soweit es für die Erbringung ihres Dienstes erforderlich ist und sie ausschließlich für die Ausführung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner und der darauf beruhenden Verträge zu nutzen oder zu verwerten. Dies gilt nicht, solange eine gesetzliche Regelung oder eine anderweitige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien die Speicherung der Daten erlaubt.

§ 12 Gewährleistung
(1) gohobi übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Benutzerhandbuch (online) spezifizierten Funktionen aufweist. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Mängel der Software müssen unverzüglich bei gohobi gerügt werden. gohobi hat die Wahl, wie sie den Fehler berichtigen wird. gohobi kann entweder eine verbesserte Software-Version bereitstellen, oder Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers erteilen. Der Partner wird gohobi bei der Fehlerbehebung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört insbesondere, gohobi auf Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.
(2) Zur Mängelbehebung gehört die Eingrenzung der Mängelursache, die Mängeldiagnose sowie die Behebung des Mangels. Ist die Behebung des Mangels mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so ist die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software durch eine Umgehung des Mangels vorübergehend möglich. Sollte die Mängeldiagnose ergeben, dass sich die Beanstandung des Partners als unberechtigt erweist, erhält gohobi ihre Aufwendungen nach § 670 BGB von dem Partner erstattet.
(3) Die Gewährleistungspflicht von gohobi für Software entfällt, wenn diese auf anderen Systemen als dafür nach diesem Vertrag vorgesehen eingesetzt wird, bzw. wenn an der Software nicht von gohobi genehmigte Änderungen vorgenommen werden.
(4) Bei Sachmängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch einer gekauften Ware, die nicht Software ist, nicht nur unerheblich beeinträchtigen, steht dem Partner nach Wahl von gohobi zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Partner gohobi nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert gohobi die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, hat der Partner das Recht, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei einer die Funktionstüchtigkeit nicht einschränkenden unerheblichen Abweichung kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(5) In allen anderen Fällen steht dem Partner als Gewährleistungsrecht zunächst ebenfalls das Recht auf Nacherfüllung zu. Ob insoweit eine Nachbesserung oder die Lieferung eines mangelfreien Werkes oder einer mangelfreien Sache in Betracht kommt, richtet sich in freiem Ermessen von gohobi nach dem Vertragstyp. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Partner die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

§ 13 Haftung
(1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet gohobi für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Für Datenverluste haftet gohobi – außer bei vorsätzlichem Handeln – nur, wenn der Partner im Rahmen des ihm Zumutbaren in regelmäßigen Abständen Systemprüfungen und Datensicherungen durchgeführt hat und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
(3) Für die danach von Absatz (2) erfassten Datenverluste und für alle Fälle, in denen (i) gohobi durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, (ii) ihre Leistung unmöglich geworden ist oder (iii) gohobi eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden oder auf einen zu erwartenden Jahresumsatz mit dem Partner begrenzt, je nachdem, was niedriger ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Für Schäden, die nachweislich der Partner zu vertreten hat, haftet dieser im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

§ 14 Sonstiges
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Partner nur zu, wenn die Gegenansprüche von gohobi anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Partner nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis. Eine Aufrechnung kann nicht bei vorhandenen SMS-, Email- oder In-App-Guthaben erfolgen.
(2) Kommt der Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist gohobi berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Ist eine Lieferung oder Leistung geschuldet, geht in diesem Fall die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der geschuldeten Sache oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Partner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) gohobi ist berechtigt, sich bei der Erbringung ihrer Dienste der Leistungen Dritter zu bedienen.
(4) Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner bedürfen der Schriftform, wobei eine bestätigte E-Mail oder ein bestätigtes Telefax ausreichend ist.
(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von gohobi, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. gohobi ist jedoch berechtigt, den Partner auch am Gericht seines Wohn-/ Geschäftssitzes zu verklagen.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.


Stand 09.01.2020

Business-Vereinbarung

Diese gohobi Business-Vereinbarung (die „Vereinbarung“) wurde zwischen der gohobi UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin (im Folgenden „gohobi“ genannt und und dem Unternehmen durch dessen Vertreter, die diesen Bedingungen zustimmt („Partner“), geschlossen. 

§ 1 Gegenstand des Abonnementvertrages

(1) gohobi stellt dem Partner ein System zur Verfügung, das ihn dabei unterstützen soll, seinen Kundenstamm enger zu binden und ihn überdies zu erweitern. Auf der Grundlage dieses Partnervertrages bieten die Parteien das gohobi-System den Kunden des Partners („Endkunden“) gemeinsam an, jedoch ohne, dass die Endkunden in eine Vertragsbeziehung mit gohobi eintreten oder der Partner gohobi im Außenverhältnis vertritt.

(2) Als Gegenleistung für die Bereitstellung und damit zusammenhängende Dienste erhält gohobi auf die mit ihrem System erzielten Umsätze eine Provision. Der Partner erhält eine einfache Lizenz der Software; die Details und Grenzen der ihm daran übertragenen Rechte ergeben sich ebenso aus den Allgemeinen Partnerbedingungen (https://zurl.co/TS9P), wie die detaillierten wechselseitigen Pflichten der Parteien.

(3) Die Allgemeinen Partnerbedingungen auf ihren aktuellen rechtsgültigen Stand werden Teil dieses Partnervertrages. Mit seiner kostenpflichtigen Bestellung versichert der Partner, die Allgemeinen Partnerbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Änderungen werden dem Partner schriftlich (Email) bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe einen schriftlichen Widerspruch absendet.


§ 2 Vergütung

(1) Als Gegenleistung für die Bereitstellung des Systems zahlt der Partner eine Gebühr (einmalige Gebühr / monatliche Gebühr), die sich nach der Bestellung aus den verschiedenen Paketen richtet. Die Bereitstellung des Systems erfolgt durch die Darstellung in der gohobi-App, sowie durch die Möglichkeit der Verwaltung von Endkunden durch das gohobi-System. 

(2) gohobi stellt dem Partner für jeweils einen Standort mindestens ein POS-Tablet sowie die nötige Software (Android-Applikation) und mit einseitig eigenem Logo gelabelte Kunden-NFC-Chips durch die Auswahl gem § 2 Nr. (3) “Vergütung” zur Verfügung. 

(3) Durch das Buchen des jeweiligen Produkts beziehungsweise Produktpakets nehme ich am gohobi-System für die darin angegebene Laufzeit gem. der Buchung der jeweils verschiedenen Pakete teil.

(4) Die Auswahl eines einzelnen Geräts (NFC-POS-Tablet oder NFC-POS-Smartphone) oder Pakets das ein NFC-POS-Gerät beinhaltet, unterliegt einem Kostensatz - in Abhängigkeit der Auswahl - als Leihgebühr und gilt für die in diesem Vertrag vereinbarte Laufzeit. Bei Verlängerung des Vertrages werden wir einen jährlichen zu zahlenden Betrag von 69,95 EUR für die Bereitstellung eines NFC-POS Tablets (7 Zoll), 129,95 EUR für die Bereitstellung eines NFC-POS Tablets (ab 10 Zoll) oder 99,95 EUR für die Bereitstellung eines NFC-POS Smartphones (ab 5,0 Zoll) jährlich in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt im 12. Monat nach der ersten Laufzeitverlängerung. 

(5) Sollte der unterschriebene Vertrag eine Vertragsverlängerung auslösen (Ablösung eines bestehenden Vertrages), so entfaltet das bisher genutzt Tablet eine ersetzende  Wirkung für die Anwendung des §2 Vergütung Abs. (4).

(6) Alle genannten Beträge verstehen sich ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.


§ 3 Kosteneinziehung

Die erste Bestellung und monatliche Rechnungsabbuchungen gem. § 2 Vergütung erfolgen per SEPA-Lastschriftmandat durch die Bestätigung und damit einhergehenden Buchung und Abwicklung der Zahlung über den Dienstleister GoCardless. Das SEPA-Lastschriftmandat entfaltet mit der Buchung diesen eines Paketes für alle Standorte seine Wirksamkeit auf alle anfallenden Rechnungen innerhalb der zwischen dem Partner und gohobi geltenden Verträge. Jeweils monatlich oder untermonatlich und maximal 5 Tage vorausgehend versendet gohobi eine Abbuchungsankündigung (Rechnung) in der der einzuziehende Betrag (Kosten) angekündigt wird.


§ 4 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag tritt für das im "Produktname: PLUS Paket" ausgewiesenen Zeitraum für mindestens 24 Monate ab dem Datum der Buchung plus einem (1) Monat  (Eingang der Zahlung) in Kraft. Für eine - von einem vollen Monat abweichenden Zeitraum - wird eine Tagesgenaue Belastung und Rechnung ausgewiesen. 

(2) Zum Produktpaket "PLUS Paket" - Die Vertragsparteien können nach der ersten Vertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten, monatlich bis spätestens fünfzehn (15) Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit (monatliche Kündigung möglich) die Kündigung erklären, oder das Datum angeben, zu dem die Vertragspartei den Vertrag kündigen möchte, wenn dieser nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit liegt. Vor dem Ende der ersten Vertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten können die Vertragsparteien bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit die Kündigung erklären, oder das Datum angeben, zu dem die Vertragspartei den Vertrag kündigen möchte, wenn dieser nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit liegt.

(3) Nach einer gesamten Laufzeit (Zugehörigkeit am gohobi-System) von mindestens 24 Monaten verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils monatlich um einen (1) Monat fortlaufend. 

(4) Die Kündigungserklärung ist, ohne dass es Angaben von Gründen bedarf, zu richten an: gohobi UG (haftungsbeschränkt), Stargarder Str. 11, 10437 Berlin; oder per E-Mail an: kuendigung@gohobi.de. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich um den Zeitraum der aktuellen Vertragsbedingungen gem. §4 Abs. 1 und 3

(5) Die Einzelheiten zur Abwicklung bei Vertragsbeendigung ergeben sich aus den Allgemeinen Partnerbedingungen.


§ 5 Sonstiges

(1) Die vorliegende Bestellung und der darauf aufbauende Partnervertrag nebst den Allgemeinen Partnerbedingungen stellt das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Etwaige vorangegangene Vereinbarungen, sei es mündlich, schriftlich oder auf einer anderen Art und Weise, sind hiermit aufgehoben. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden beteiligten Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dasselbe gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.

​(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Partnerbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrag und der Allgemeinen Partnerbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

(3) Die Parteien erkennen an, dass die Annahme des Vertrages auf elektronischem Wege zwischen den Parteien den gleichen Beweiswert hat wie eine Papiervereinbarung insbesondere durch Zoho-Sign, E-Mail oder WhatsApp.


Datenschutzhinweise

Der Partner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Mobilfunk-Nummer, Photo (hier nicht abschließend) zum Zweck der Verarbeitung von Partnerstatistiken und Partnerdaten bei der Firma gohobi UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet werden und die folgenden Daten: Partnernummer, Vertragsnummer, Email-Adresse, Mobile Telefonnummer, Telefonnummer, Faxnummer, Zugangsdaten für das gohobi-Cockpit, gohobi-POS-System (hier nicht abschließend) zum Zweck der zentralen Abwicklung von Partneranfragen und zur Systembereitstellung bei gohobi gespeichert werden. Die Speicherung von Daten wird während der aktiven Vertragslaufzeit und bis zu 48 Monate nach Vertragsbeendigung aufrechterhalten. Diese Einwilligung kann jederzeit durch Ihren schriftlichen Widerruf an datenschutz@gohobi.de widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Der Partner stimmt weiterhin zu den zur Verfügung gestellten Datenschutz gelesen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein.