gohobi

Allgemeine Partnerbedingungen

gohobi UG

Stand 08. 04.2018


§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Die gohobi UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: „gohobi") erbringt ihre Leistungen gegenüber Vertragspartnern ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner. Sie gelten für alle Leistungen von gohobi, wie sie in § 2 näher beschrieben sind.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend: „Partner“) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Bedingungen für Partner gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Partners vorbehaltlos Leistungen erbringen.

(3) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für Partner werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe einen schriftlichen Widerspruch absendet.


§ 2 Gegenstand
(1) gohobi bietet dem Partner die Möglichkeit, seinen Kundenstamm enger zu binden und ihn überdies zu erweitern. Zu diesem Zweck erschließt gohobi zusammenhängende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften (Städte, Bezirke, Straßen, sonstige Konzentrationen von Unternehmen) und versetzt Partner in die Lage, potentielle Endkunden außerhalb der unmittelbaren Reichweite ihrer Geschäftsräume anzusprechen sowie bereits erreichte Kunden kontinuierlich für neue Einkäufe zu interessieren. Das System beruht auf Kundenbindung durch einen geschlossenen, intelligenten und umsatzabhängigen Belohnungskreislauf, der den Endkunden am Wert seines eigenen Einkaufes unmittelbar beteiligt. Die Partnertreue wird in Euro – vom Partner zum Endkunden – belohnt. Durch den Belohnungskreislauf kann – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht und vereinbart ist – die Partnerbelohnung ausschließlich bei demjenigen Partner als Nachlass auf Folgekäufe eingesetzt werden, der die Belohnung ausgelobt hat.

(2) Wesentliche Komponenten von gohobi sind eine NFC-Technologie, eine App-Software und Updates, eine Partnerplattform (Website) sowie ein System, das die vorstehenden Technologien im Hintergrund ergänzt und erweitert („Backend-System“). Die Gutschrift der Partnerbelohnung erfolgt über ein POS-Tablet und NFC-Chips, die jeweils gutgeschriebenen Beträge sind für den Partner über das Backend-System ersichtlich.

(3) gohobi wird den Geschäftsbetrieb des Partners im Bereich der Mobile App ausstellen, d.h. sichtbar mit Informationen/Logo präsentieren. Neben dem Logo des Partners kann, im Rahmen des technisch jeweils Möglichen, nach Belieben über bestehende Sonderaktionen oder über Allgemeines informiert werden. Diese Informationen können von dem Partner jederzeit über sein eigenes Konto im Backend-System aktualisiert werden.

(4) gohobi erhält für die Bereitstellung der Technologie, der Hardware, den laufenden Betrieb der Systeme und für die Abwicklung der Transaktionen im Backend Einmalzahlungen, eine fixe Grundgebühr und eine am Umsatz orientierte Provision, die in § 6 in Verbindung mit den auf diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner beruhenden Verträgen näher spezifiziert sind.

(5) gohobi bietet in diesem Zusammenhang weder die Annahme von Kunden- oder Partnergeldern noch Finanztransaktionen irgendwelcher Art an, sondern lediglich den Nachweis der durch den Partner gegenüber seinen Endkunden für Folgekäufe geschuldeten Nachlässe. Gohobi schuldet nur dann Waren oder die Bereitstellung technischer Ressourcen, wenn und soweit dies in diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner oder sonst ausdrücklich vereinbart ist.


§ 3 Obliegenheiten des Partners
(1) Der Partner wird für gohobi die Kunden in seinen Geschäftsräumen anwerben. Sofern gohobi für das Anwerben von Kunden im Einzelfall dem Partner Belohnungen gewährt (z.B. Frei-SMS für anschließende Kundenkommunikation oder sonstige Incentives), können diese wechseln, es besteht jedoch auf die generelle Auslobung von Incentives kein Anspruch. Derartige Belohnungen können auch an Zielen ausgerichtet sein und den Partner für jede Neukunden-Registrierung ebenso stetig wie überproportional belohnen und sie müssen auch nicht alle Partner in gleicher Weise berücksichtigen.

(2) Der Partner verpflichtet sich dazu, seinen Endkunden (also allen seinen Kunden, soweit sie den NFC-Chip nutzen) eine Belohnung in verschiedener Höhe und verschiedenen Stufen auf den Kundenumsatz bei einem Kauf aus dem gesamten Warensortiment zu gewähren. Die jeweilige Belohnungshöhe und die verschiedenen Belohnungsstufen werden im Cockpit-Terminal (Administrations-Bereich) von dem Partner bestimmt und als Teil des Partnervertrages in diesen mit einbezogen. Die mindestens an Kunden ausgelobte Belohnung muss 0,10% des Warenumsatzes des Kunden betragen. Hierbei handelt es sich um verbindliche Belohnungs-Zusagen, die der Partner einzuhalten hat. Abweichungen hiervon können durch gohobi nur durch vorherige schriftliche Zustimmung anerkannt werden.

(3) Der Partner wird gohobi bei Marketing-Maßnahmen angemessen unterstützen. Dies kann beispielhaft umfassen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  1. Das für Kunden sichtbare Anbringen von Türaufklebern in unaufdringlicher Größe;
  2. Das Auslegen von Flyern, Anhängern, Preis-Belohnungsschilder und deren Ausgabe an Kunden;
  3. Das Platzieren eines Plexiglasaufstellers für Kunden sichtbar an der Hauptkasse, sowie durch weitere Aufsteller, Fahnen usw.

Materialien werden grundsätzlich von gohobi gestellt.

(4) Der Partner verpflichtet sich, die durch die App dargestellte Möglichkeit der Anzeige seines eigenen Unternehmensprofils um einen kostenlos zur Verfügung gestellten Werbesatz (max. 160 Zeichen) und um ein Bild zu erweitern, diese stets auf Aktualität zu prüfen und stetig neu auszurichten. Die Werbeaussage darf nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen; im Übrigen findet § 10 Absatz (3) Anwendung.

(5) Der Partner verpflichtet sich, das bereitgestellte Tablet sorgfältig zu behandeln und immer betriebsbereit (d.h. ein aufgeladenes und/oder am Strom befindliches Tablet mit einer ständigen Internetverbindung) innerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen.

(6) Dei Nichtzahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist gohobi berechtigt, den Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des betreffenden Dienstes oder aller Dienste, auch der anderen kostenpflichtigen und der kostenlosen, auszuschließen. In diesem Zusammenhang entstandene Kosten sind von dem Partner als Schadensersatz zu ersetzen.

(7) Der Partner ist für den Inhalt seiner Zugangsdaten allein verantwortlich. Persönliche Daten jeder Art sind unter Verschluss zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben sowie nur gegen Zugriff Dritter gesichert abgelegt werden; etwaige Schäden gehen zu Lasten des berechtigten Nutzers, soweit dieser nicht nachweisen kann, mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt zu haben.

(8) Der Partner hat aufgrund des Partnervertrages keinen Anspruch auf Beratungsleistung, die über die Einweisung in das System hinausgeht. Im Hinblick auf die Einweisung – oder falls sonst eine Beratungsleistung vereinbart ist – hat der Partner sicherzustellen, dass sie am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit erbracht werden kann. Ist die Leistungserbringung aus Gründen nicht möglich, die der Partner zu vertreten hat, kann einseitig ein neuer Termin mitgeteilt werden. Dem Partner fällt im Falle kostenpflichtiger Beratungsleistung der damit verbundene Mehraufwand minimal 99,0 EUR bis zu maximal 299,00 EUR zur Last. § 14 Absatz 2 bleibt unberührt.

(9) Bei Warenlieferungen wird der Partner unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem Transportführer beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie gohobi hierüber unterrichten.

(10) Der Partner verpflichtet sich, in seinem Administrationsbereich Daten (wie z.B. Öffnungszeiten, Sonderaktionen und Events), das Logo und ein Bild des Unternehmens des Partners einzustellen. Die eingestellten Daten können von dem Partner unter Verwendung seiner eigenen Login-Daten stetig im Administrationsbereich der zur Verfügung gestellten Software aktualisiert werden.


§ 4 Obliegenheiten von gohobi
(1) gohobi stellt dem Partner für die Gutschrift (Partnerbelohnung) für Endkunden ein NFC-POS-Tablet für die mit dem Partner vereinbarte Vertragslaufzeit, eine Benutzerhilfe und die im Starterpaket enthaltenen NFC-Chips zur Verfügung. Die jeweils gutgeschriebenen Beträge sind für den Partner über das Backend-System (Cockpit – erreichbar über die URL cockpit.gohobi.de) ersichtlich. Der Partner erhält einen Auftritt auf der von gohobi erstellten App (vollumfängliche Darstellung durch das Administrationstool von gohobi).

(2) In der Applikation (App) wird gohobi das Unternehmen des Partners durch die zur Verfügung gestellten und nach Maßgabe des §3 Abs. 10 eingestellte Informationen in Bild und Schrift präsentieren. Der Partner kann in seinem Administrationsbereich Daten (wie z.B. Öffnungszeiten, Sonderaktionen und Events), das Logo und ein Bild des Unternehmens des Partners einstellen. Die eingestellten Daten können von dem Partner stetig im Administrationsbereich der zur Verfügung gestellten Software aktualisiert werden.

(3) gohobi stellt durch ein Dashboard im (Admin-Bereich des Cockpits) des Partners eine aktuelle in Echtzeit dargestellte Übersicht bereit. Der Partner kann darin eine Periodenbetrachtung (von/bis) für eine Auswertung verschiedener Kennzahlen erzeugen. Der Analysebericht umfasst mindestens folgende Daten: Durchschnitts-Bon aller Kundenumsätze; Durchschnitts-Guthaben je Kundentyp; Anzahl der Kunden je Kundentyp und Gesamtumsatz nach Perioden. Die Analysedaten beziehen sich auf alle, über das zur Verfügung gestellte POS-Tablet und vom Partner erfassten Kunden.

(4) gohobi stellt dem Partner alle Rechnungen per Email oder per Post zur Verfügung. Der Rechnungsbetrag ist wegen dem abgeschlossenen Leistungszeitraum immer zum Monatsanfang für den vergangenen Monat sofort am 01. jeden Monats fällig. Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, geht dem Partner eine Vorabinformation und / oder die fällige Rechnung zur Zahlung zu. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Versand der Rechnung +5 Tage und bei Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung durch gohobi an den Partner (Mail), die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Frist für die Vorabinformation sowohl bei Erst-Lastschriften als auch bei Folge-Lastschriften ist auf 5 Tage festgelegt. Die Frist für die Vorabinformation beginnt jeweils am Tag des Versands zu laufen und endet am 5. Tag welcher auf die Vorabinformation folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Sitz des Partners staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 


(4.1) Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung oder nicht aktuelle Bankdaten (der Partner ist verpflichtet gohobi stets aktuelle Bankdaten - mindestens 10 Tage vor einer Abbuchung - zur Verfügung stellen) nicht eingelöst oder widerspricht der Partner der Abbuchung, hat dieser die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, mindestens jedoch 15,00 EUR wenn der Partner dies zu vertreten hat. Die Rechnungsstellung der Kosten von 15,00 EUR erfolgen in einer von der Rechnung für den Leistungszeitraum losgelösten Rechnung. Es gelten dabei die Fristen zur Fälligkeit und Einzug der Lastschrift (zweite (2) Abbuchungsversuch) aus §4 Abs. (4).


(4.1.1) Sofern ein erneuter Abbuchungsversuch nach Stornierung einer Lastschrift angekündigt wird, trägt der Partner die erhöhten administrativen Kosten für die erneute gesetzlich notwendige Vorabinformation ("Pre-Notification")  den Versand per Post je Vorabinformation zur Zahlung, Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnungen von jeweils 2,50 EUR. Gohobi entscheidet selbst, ob eine Zahlungserinnerung versandt wird, oder eine Mahnung anstelle der Zahlungserinnerung tritt. Es werden bis zu vier Mahnungen versandt. Jede Mahnung enthält Mahnkosten von mindestens 5,00 EUR.


(4.1.2) Sollte der zweite (2) Abbuchungsversuch ebenfalls fehlschlagen, werden alle Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen per Post zugeschickt und nicht per SEPA-Mandat eingezogen, es gelten die Regelungen aus §4 Abs. (5.1). Die Überweisung der offenen Posten aus dem oder den Leistungszeitraum oder Leistungszeiträumen werden sofort auf dem Geschäftskonto der gohobi Gesellschaft fällig, mit eine Zahlungsziel von spätestens 7 Tagen. 


(5) Sofern für gohobi aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat (beispielsweise Ausfall externer Computernetze, Stromausfälle, höhere Gewalt), eine Leistungserbringung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, ist gohobi berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen um die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.

(6) Ist die Leistungserbringung bei Einweisungen oder Beratungsleistungen aus Gründen nicht möglich, die gohobi nicht zu vertreten hat, wird ein neuer Termin vereinbart, der den Interessen beider Parteien möglichst gerecht wird.

(7) Sind Waren geschuldet und werden diese nicht von gohobi selbst zugestellt, geht die Gefahr auf den Partner über, sobald gohobi die Lieferung der Transportperson ausgehändigt hat.


§ 5 Teilnahme am Empfehlungsprogramm
Das Empfehlungsprogramm wird derzeit überarbeitet und wird mit einer Änderung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner veröffentlicht.


§ 6 Vergütung
(1) gohobi erhält eine Vergütung (nachfolgend: „Gebühr“), die davon abhängig ist,

  1. welche Umsätze die dem jeweiligen Partner zugeordneten Kunden in einem Kalendermonat über das gohobi-System abwickeln (Absatz (2)) und
  2. ob er gem. § 5 eine Gebührenminderung durch ein Empfehlungsprogramm oder Sonderaktionen erhält oder
  3. welchen Abonnementen-Vereinbarung der Kunde gewählt hat.


Provisions-Gebühr (Gebühr für die Aufrechterhaltung, Bereitstellung des gohobi-Systems)
(2) Die Provisions-Gebühr wird zunächst auf der Grundlage der gesamten Monatsumsätze bezogen, die der Partner mit denjenigen Kunden erzielt, für die gohobi in seinem Namen Belohnungsbeträge verbucht (dieser Umsatz wird nachfolgend als „Bezugsumsatz“, die sich daraus ergebende Gebühr als „Provisions-Gebühr“ bezeichnet). Dabei wird die Mindestgebühr (Grundgebühr) aus dem jeweilig gewählten Preisplan-Vereinbarung gem. der folgenden Website und gem. der Business-Vereinbarung gem. § 2 Abs. 1 dargestellte und der ausgewählten Grund- und Provisions-Gebühr zugrunde gelegt. Ungeachtet des tatsächlich erzielten Bezugsumsatzes beträgt die Grundgebühr mindestens die des in dem jeweilig ausgesuchten Preisplanes ausgewiesene Summe (mind. 15,00 EUR / monatlich + Provisionsgebühr). Die Grundgebühr wird auf einen vollen Monate berechnet, so dass keine untermonatigen Berechnungen stattfinden. Als Beispiel bei einem Bereitstellung des gohobi-Systems - d.h. Aufnahme in der App oder Schulung, Systemstart - am 7. eines Monats, dass die Monatsgebühr für die insgesamt vorhandenen Monatstage, dementsprechend Monats-Voll angerechnet wird. Ebenso tritt keine untermonatige Verrechnung außerhalb der Vertragszeit (als Beispiel bei einer Kündigung gem. §8 dieser Partnerbedingungen) liegende Tage für den Abschluss eines Monats auf. Sollte demnach die Kündigung am 20. eines Monats wirksam werden, wird dieser Monat entsprechend des vollen Monats abgerechnet.

Provisions-Gebühr
(2.1) Die zu zahlende Grundgebühr erhöht sich durch den Provisionssatz welcher sich durch den Bezugsumsatz (Provisionssatz mal Bezugsumsatz) berechnet. Bis 5.000,00 EUR auf 3,00% (Provisionssatz) der über das gohobi-System erfassten Umsätze (Bezugsumsatz) und ab 5.000,00 EUR auf 2,00% (Provisionssatz) der über das gohobi-System erfassten Umsätze (Bezugsumsatz). Beispiel für die Berechnung der Provisions-Gebühr nach dem tatsächlichen Bezugsumsatz.

    Provisions-Gebühr nach Bezugsumsatz
    Stufen 1. - 2., EUR-Werte = Abonementen-Gebühr

  1. 0,00 EUR bis 4.999,99 EUR = 3,00% (Bspl.: 1.000 EUR x 3,00% = 30,00 EUR Provision)
  2. > 5.000,01 EUR = 3,00% (Bspl.: 6.000 EUR x 3,00% = 90,00 EUR Provision)


Abonnementen-Gebühr (Gebühr für die Aufrechterhaltung, Bereitstellung des gohobi-Systems)
(3) Die Abonnementen-Gebühr wird zunächst auf der Grundlage der gesamten Monatsumsätze bezogen, die der Partner mit denjenigen Kunden erzielt, für die gohobi in seinem Namen Belohnungsbeträge verbucht (dieser Umsatz wird nachfolgend als „Bezugsumsatz“, die sich daraus ergebende Gebühr als „Abonnementen-Gebühr“ bezeichnet). Dabei wird die Mindestgebühr (Abonnementen-Gebühr) aus dem jeweilig gewählten Abonnementen-Vereinbarung gem. der folgenden Website https://www.gohobi.de/preisplaene.html und gem. des Business-Vereinbarung gem. § 2 Abs. 1 dargestellte und ausgewählte Abonnementen-Gebühr zugrunde gelegt. Ungeachtet des tatsächlich erzielten Bezugsumsatzes beträgt die Grundgebühr mindestens die des in dem jeweilig ausgesuchten Abonnementen-Vertrages ausgewiesene Summe je Monat.

Abonnementen-Gebühr
(3.1) Die zu zahlende Abonnementen-Gebühr erhöht sich durch den erzielten Bezugsumsatz welcher sich ab einem Bezugsumsatz ab 5.000,00 EUR auf +50,00 EUR der Grundsätzlichen Abonnementen-Summe ansteigt. Beispiel für die Berechnung der Abonnementen-Gebühr nach dem tatsächlichen Bezugsumsatz.

   
    Abonnementen-Gebühr nach Bezugsumsatz

       Stufen 1. - 2., EUR-Werte = Abonnementen-Gebühr

  1.     0,00 EUR bis 4.999,99 EUR = 50,00 EUR (Stufe 1 - Abonnementen-Gebühr)
  2.     >5.000,01 EUR = Abonnementen-Gebühr +50,00 EUR EUR (Stufe 2)

Ausgenommen sind die die anfallenden Hardware-Gebühren bei Buchung eines der angebotenen "all inclusive" Abonnements von gohobi. Die darin aufgeführen Kosten beinhalten jeweils die Zahlung einer Gebühr für die Bereitstellung der Hardware-Komponenten für das Kundenprogramm. 

Monatliche oder Einmalgebühr (Hardware: NFC-POS-Tablet, NFC-Chips und sonstige)
(4) Für die Leistungen nach § 4 Absatz (1) erhebt gohobi nach Maßgabe der Darstellung in der gohobi-Business-Vereinbarung eine einmalige Anschlussgebühr in Bezug auf das gohobi-System und eine jährliche Leihgebühr je POS-Gerät gem. der gohobi-Business-Vereinbarun § 2 Absatz (4) dargestellten Bedingungen. Die zu zahlenden Hardware-Gebühren innerhalb einer Abonnementen-Vereinbarung stellen sich als Leihgebühren dar. (Diese Optionen haben wir für einen fließenden Wechsel von Hardwarekomponenten und für das Upgraden von Geräten zu Ihren Gunsten eingeführt.)

(5) gohobi stellt zusätzlich verschiedene Starterpakete im Partnervertrag mit den Hardware-Komponenten "POS-Tablet" und "NFC-Chips" mit unternehmenseigenem Logo (einseitig) gegen eine entsprechende Leihgebühr zur Verfügung. Die NFC-Chips bleiben Eigentum von gohobi. gohobi ist dazu berechtigt, die im Umlauf befindlichen NFC-Chips auch nach Beendigung des Partnervertrages weiterhin bei den Endkunden zu belassen.

Alle angezeigten Preis werden in EUR ausgewiesen und sind als Netto-Kosten anzusehen.


§ 7 Zustandekommen und Dauer von Verträgen
(1) Partnerverträge und Empfehlungsvereinbarungen und sonstige Verträge kommen mit der Buchung jeweiligen Abonnementen-Vereinbarung auf der Website sowie bei einer telefonischen Bestellung, durch eine Bestellbestätigung (Email) oder Zahlungseingang - zustande. Business-Vereinbarungen haben eine in der Vereinbarung oder in der Bestellbestätigung ausgewiesen vereinbarte Laufzeit.

(2) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommen sonstige Verträge / Vereinbarungen mit Zugang einer Auftragsbestätigung (Bestellbestätigung), spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch gohobi, zustande. Alle Angebote von gohobi sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt wird.

(3) Werden Leistungen online angeboten, kommt der Vertrag spätestens mit deren Nutzung (Einrichtung der Unternehmensausstellung in der gohobi-Kundenapp / Schulung und Beginn des Kundenprogramms durch Anmeldung, Registrierungen im System sowie durch das Erfassen von Kundeneinkäufe) zustande.

(4) Sofern in einem aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner geschlossenen Vertrag nichts anderes geregelt ist, stellen Bestellungen eines Partners über ein Telemedium ein unverbindliches Angebot dar, das gohobi unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Die Bestellbestätigung ist nur dann eine Angebotsannahme, wenn sie einen entsprechenden Hinweis enthält, anderenfalls bleibt sie unverbindlich. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Bereitstellung des Dienstes bzw. Inhaltes oder durch Auslieferung der Ware zustande. Die Annahme eines Vertrages durch Übermittlung einer Bestellbestätigung erfolgt dann, wenn einzeln gebuchte Produkte oder Dienstleistungen in der Bestellbestätigung aufgelistet und demnach für die Einrichtung und für die zukünftige Nutzung des Kundenprogramms bestätigt werden.


§ 8 Verfahren bei Beendigung des Partnervertrages
(1) Mit dem beendeten Partnervertrag ist die Empfehlungsvereinbarung mit demselben Partner beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder Aufhebung bedarf. Etwa erworbene Provisions-Vergünstigungen verfallen und müssen bei Neuabschluss eines Vertrages erneut erworben werden.

(2) Der Partner ist ab 4 Wochen vor dem wirksam werden der Kündigung, bis spätestens zum wirksam werden der Kündigung dazu verpflichtet, eine Zielgruppen-SMS an eigene Guthaben-Kunden über die im gohobi-Cockpit angegebene Kundengruppe zu versenden, um dem Endkunden anzuzeigen, dass diese einen begrenzten Zeitraum haben, um Belohnungen bei diesem Partner einzusetzen. Der Partner wird in einer Mail über den Ablauf der einzurichtenden Maßnahmen informiert und erhält damit die Möglichkeit, das Belohnungslevel ab wirksam werden der Kündigung auf 0,00% abzusenken und Kunden bis dahin eine auf den Austritt des Partners aus dem Kundenprogramm ausgerichtete SMS, für den Einsatz der noch offenen Belohnungen bis 1 Monat nach wirksam werden der Kündigung zu schreiben.

(2.1) Betrifft die Kündigung einen Tarif mit einer 1 monatigen Laufzeit, verpflichtet sich der Partner 10 Tage vor dem wirksam werden der Kündigung dazu, eine Zielgruppen-SMS an eigene Guthaben-Kunden über die im gohobi-Cockpit angegebene Kundengruppe zu versenden, um dem Endkunden anzuzeigen, dass diese einen begrenzten Zeitraum haben, um Belohnungen bei diesem Partner einzusetzen.


(2.2) Sollte der Partner es unterlassen nach einer Kündigung und bis zum wirksam werden der Kündigung weder einen geeigneten SMS-Text, sowie deren Ausspielung über das gohobi-Cockpit rechtzeitig, d.h. bis spätestens zum wirksam werden der Kündigung auszuspielen, übernimmt die gohobi-Administration diese Maßnahme und setzt damit gleichzeitig das Passwort des Partners zurück, um geeignete Maßnahmen (Verfassen einer SMS, Ausspielen einer SMS an eigene Kunden des Partners) zu treffen. Die Abstimmung eines geeigneten SMS-Textes erfolgt auf dem Weg einer Mail (SMS-Text-Vorschlag)an eine vom Partner hinterlegte Mailadresse / Rechnungs-Mail-Adresse. Bei Übernahme der vorbereitende Maßnahme (SMS-Text) durch die Administration ergibt sich ein Einspruchsrecht für den Partner, bis 48 Stunden nach versandt der Mail (SMS-Text-Vorschlag). Wird dieser Vorschlag mit einer Antwortmail befürwortet, erfolgt die unmittelbare Ausspielung des SMS-Textes an die dafür vorgesehene Kundengruppe des Partners. Wird dieser Vorschlag mit einer Antwortmail abgelehnt, erfolgt eine automatische Ausspielung einer Standard-SMS, die wie folgt lautet und unmittelbar nach Ablehnung versendet wird "[Partner] lädt Euch ein, Eure Belohnungen noch bis zum [Wirksam werden der Kündigung + 30 Tage] einzusetzen. Danach ist es nicht mehr möglich, EURO‘s zu sammeln. Dein Besuch freut uns!". Erfolgt keine Antwort auf den ausgelieferten Textvorschlag, wird der - in der zuvor gelieferten Mail (SMS-Text-Vorschlag) - vorgeschlagene Text für eine SMS an Kunden des Partners unmittelbar nach 48 Stunden nach Versandt der Mail (SMS-Text-Vorschlag) als SMS entsendet. Durch die Prozessabwicklung der Administration erfolgt ein erhöhte Aufwandspauschale (Kosten) von 80,00 EUR (netto) für die SMS-Textvorbereitung / SMS-Textübernahme sowie die Ausspielung einer SMS an eine geeignete Kundengruppe zuzüglich der Kosten je SMS an Kunden, in Summe aus der Anzahl von Kunden des Partners mal dem SMS-Kostensatz im gohobi Cockpit von 0,20 EUR je SMS. Das Passwort wird dem Partner nach der Prozessabwicklung unmittelbar - mit dem Hinweis auf Abänderung des Passworts für die Sicherstellung des Systems - bereitgestellt.


(2.3) Sollte der Partner es unterlassen am Tag des wirksam werden der Kündigung die Belohnung (%) für Kunden auf 0,00% abzusenken, übernimmt die gohobi-Administration diese Maßnahme und setzt damit gleichzeitig das Passwort des Partners zurück, um diese Maßnahmen ausführen zu können. Durch die Prozessabwicklung (Belohnungseinstellung) der Administration erfolgt ein erhöhte Aufwandspauschale (Kosten) von 60,00 EUR (netto) für die Partner-Belohnungseinstellung. Das Passwort wird dem Partner nach der Prozessabwicklung unmittelbar - mit dem Hinweis auf Abänderung des Passworts für die Sicherstellung des Systems - bereitgestellt.


(3) Die letzte Endabrechnung erfolgt durch gohobi spätestens 6 Wochen nach dem wirksam werden der Kündigung. gohobi verpflichtet das Partnerunternehmen bis 4 Wochen nach Ablauf des Vertrages noch nicht eingesetzte Guthaben seiner Kunden anzunehmen (Karenzfrist) und dafür die Hardware Komponente von gohobi zu nutzen. Sollten Kunden ihre Guthaben mit ablaufen des Vertrages eingesetzt haben, sind alle technischen Geräte unverzüglich, bis spätestens 2 Woche nach Ablauf des Vertrages + 4 wöchige Belohungseinsatz-Zeit (Karenzzeit) an gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin zurückzusenden. Den Rückversand trägt der Partner auf eigene Kosten und Haftet für Versandschäden, Abhandenkommen oder Schäden am Tablet, die über eine normalen Gebrauch und dessen Spuren hinausgehen. 


(3.1) Innerhalb der Karenzzeit ist eine erneute Belohnung von Kunden des Partners aufgrund des geschlossenen Vertrags nicht mehr möglich. Der Partner ist verpflichtet seine eingestellten Belohnungslevel mit Ablauf des Vertrages (wirksam werden der Kündigung) auf 0% abzusenken. gohobi wird dem Partner mit Ablauf des Vertrages aus der Kunden-App löschen, auch wenn eine 4-wöchige Karenzzeit zum einlösen gesammelter Guthaben besteht. Kunden können sich durch den Versand einer SMS an den Partner wenden und Belohnungen einsetzen. Provisionskosten die durch einlösen der Guthaben, innerhalb der Karenzzeit, gegenüber gohobi entstehen, werden dem Partnerunternehmen in Rechnung gestellt. 


(3.2) Sollte der Partner keine Belohungseinsatz nach Ablauf des Vertrages (wirksam werden der Kündigung) möglich machen, so gilt die Vermutung, dass alle Guthaben innerhalb der 4 wöchigen Karenzzeit) eingelöst wurden. Das Einsetzen der Belohnungen von Kunden wird dann unterbunden, wenn technische sowie nicht technische Abläufe den Einsatz von Belohnungen stören oder nicht möglich machen. Dies könnte sein, wenn als Beispiel (hier nicht abschließend als nicht technisches Mittel) Mitarbeiter angewiesen wurden, keine Belohnungen mehr einzusetzen (hier gelten mindestens 5 Kundenstimmen (Anruf, Mail, SMS, WhatsApp) zum Einsatz der Belohnungen bei dem Partner als Beweis), oder als Beispiel (hier nicht abschließend als technisches Mittel) die Hardware (NFC-Tablet, NFC-Smartphone), mit der Belohnungen eingelöst werden können nicht vorhanden sind. D.h., das diese (Hardware) vorzeitig zurück versendet oder im Unternehmen vorzeitig abgebaut wurden. 

(4) Bereits an Endkunden ausgegebene NFC-Chips müssen vom Partner nicht zurückgegeben werden. Im Gegenzug dazu räumt der Partner gohobi das ausschließliche Nutzungsrecht an den NFC-Chips ein, auch wenn diese zuvor mit dem Logo des Partners bedruckt worden sind. gohobi entscheidet nach Kündigung des Partners nach eigenem Ermessen, ob sie die ausgegebenen NFC-Chips austauschen lassen will oder bereits mit dem gelabelten Partner-Logo bei den Endkunden belässt. Der Partner stimmt diesem Vorgehen bereits jetzt zu.

Alle angezeigten Preis werden in EUR ausgewiesen und sind als Netto-Kosten anzusehen.

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorbehalte
(1) Alle genannten und sonst veröffentlichten Preise verstehen sich ohne die jeweils gültigen gesetzlichen Steuern.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die Deutsche Verrechnungsstelle (DV) (+5,00 EUR) oder Rechnungsstellung per Mail, per Post oder durch den Zugang einer SEPA-Basis- oder Firmenlastschrift-Vorankündigung (+0,00 EUR) mit einer Frist von 5 Tagen ohne Abzug zu leisten. Die SEPA-Zahlungsaufträge werden über aktuelle SEPA-Mandate über die Hausbank (die gesetzliche Vorabinformation einer Zahllast wird dem Partner über eine Rechnung zur Verfügung gestellt) und / oder über den Zahlungsdienstleister GoCardless 
(die gesetzliche Vorabinformation einer Zahllast wird dem Partner über eine automatische Vorabinformations-Mail von GoCardless zur Verfügung gestellt) versendet. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (bei Rechnungsstellung per DV) oder bei nicht ausreichender Kontodeckung oder Lastschrift-Widerspruch / -Stornierung (bei SEPA-Basis-/Firmenlastschrift-Mandat) kommt der Partner in Verzug. Der Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Gohobi behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von gohobi auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. 


(3) Sollte der zweite (2) Abbuchungsversuch ebenfalls fehlschlagen (Stornierung), werden alle Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen per Post zugeschickt und nicht per SEPA-Mandat eingezogen, es gelten die Regelungen aus §4 Abs. (5.1). Die Überweisung der offenen Posten aus dem oder den Leistungszeitraum oder Leistungszeiträumen werden sofort auf dem Geschäftskonto der gohobi Gesellschaft fällig, mit eine Zahlungsziel von spätestens 7 Tagen. Weiterhin behält sich gohobi die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von gohobi auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. 


(4) Für den Versandt per Post oder Email für Zahlung-Vorabinformationen, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Inkasso-Dokumente nach der zweiten (2) Stornierung über den Zahlungsdienstleister GoCardless oder die Hausbank erhebt gohobi für jedes folgende Dokument 2,50 EUR Kosten für den zusätzlich anfallenden administrativen Aufwand. Die Kostenstruktur gilt analog zum Rechnungsversand und einer damit 14-tägigen Frist für eine Überweisung der Kosten. Sofern die Frist für eine Zahlung nicht eingehalten wird, treten für den weiteren Versand von Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Inkasso-Dokumenten Kosten in Höhe von 2,50 EUR je Dokument auf.


(5) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift (Basis-/Firmenlastschrift) hat der Partner gohobi die ihr entstehenden Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er die entstandenen Aufwendungen zu vertreten hat, mindestens jedoch 15,00 EUR.


(6) Für jede Mahnung hat der Partner gohobi die ihr entstehenden Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er die entstandenen Aufwendungen zu vertreten hat, mindestens jedoch 5,00 EUR.

(7) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von gohobi. Bis zum Eigentumsübergang ist der Partner verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen sind gohobi unverzüglich anzuzeigen.

(8) An Inhalten, die gohobi über Telemedien übermittelt hat, behält sie sich bis zur Zahlung des Preises alle Rechte vor. Der Partner darf diese Inhalte erst nutzen, wenn die Gegenleistung erbracht ist. Scheitert die Zahlung endgültig, ist er nach Wahl von gohobi auf seine Kosten verpflichtet, den Inhalt zurück zu übermitteln oder zu löschen oder beides in dieser Reihenfolge.


§ 10 Rechte
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich gohobi Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) An Inhalten und Software räumt gohobi dem Partner, sofern in einem Vertrag, der auf diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner beruht, nicht etwas anderes vereinbart ist oder es sich aus der Natur der Sache zwingend ergibt, ein nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein (im Folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet). „Software“ ist insbesondere das auf dem Tablet befindliche Computerprogramm nebst der Bedienungshilfe sowie sämtliches sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Die Software ist “in Benutzung“ wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen ist. Programmcode darf nur dann in andere Codeformen überführt (Dekompilierung) oder rückerschlossen werden (Reverse Engineering) wenn sie vorgenommen werden, um diejenigen Informationen zu erlangen, die nötig sind, um die Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit von gohobi bereitgestellter Individualsoftware zu ermöglichen. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Nach vorheriger Absprache durch die Parteien ist auch eine Nutzung der Software auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. Netzwerk erlaubt. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. gohobi behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

(3) Der Partner verpflichtet sich, nur Logos und Bilder (insgesamt: "Bilddateien") für den Dienst von gohobi zu verwenden, wenn ihm zeitlich und sachlich für die Form der Nutzung die notwendigen Rechte erteilt sind und ferner sichergestellt ist, dass bei deren Ablauf oder Wegfall eine Weiterverwendung nicht stattfindet. Der Partner sichert zu, dass die Inhalte der verwendeten Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen. Der Partner verpflichtet sich, gohobi von Ansprüchen, Forderungen und der Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die wegen der Verletzung von deren Rechten oder wegen eines in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalts geltend gemacht werden. Durch das Einstellen der Bilddateien in den Administratorenbereich erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass Dritte darauf zugreifen und diese Bilddateien einsehen, sie in den Arbeitsspeicher ihrer Datenverarbeitungsgeräte übermitteln bzw. laden können. Der Partner räumt insoweit gohobi unentgeltlich und nicht ausschliesslich das Recht ein, die von ihm eingestellten Bilddateien im Rahmen der Dienstleistung von gohobi zu vervielfältigen und zu verbreiten.


§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Beide Parteien haben über alle ihnen bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner und der darauf beruhenden Verträge stehenden Informationen auch über deren Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen. Vorbehaltlich informieren wir den Partner bzgl. neuer ab 25.05.2018 geltenden Datenschutzrichtlinien von gohobi (https://www.gohobi.de/datenschutz-250518.html). Durch das Zustandekommen von Verträgen oder sonstigen Absprachen gem. § 7 dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner stimmt der Partner unseren aktuellen Datenschutzrichtlinien zu.

(2) gohobi verpflichtet sich, Informationen, Unterlagen oder Daten im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) nur aufzuzeichnen und zu speichern, soweit es für die Erbringung ihres Dienstes erforderlich ist und sie ausschließlich für die Ausführung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner und der darauf beruhenden Verträge zu nutzen oder zu verwerten. Dies gilt nicht, solange eine gesetzliche Regelung oder eine anderweitige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien die Speicherung der Daten erlaubt.


§ 12 Gewährleistung
(1) gohobi übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Benutzerhandbuch (online) spezifizierten Funktionen aufweist. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Mängel der Software müssen unverzüglich bei gohobi gerügt werden. gohobi hat die Wahl, wie sie den Fehler berichtigen wird. gohobi kann entweder eine verbesserte Software-Version bereitstellen, oder Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers erteilen. Der Partner wird gohobi bei der Fehlerbehebung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört insbesondere, gohobi auf Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.

(2) Zur Mängelbehebung gehört die Eingrenzung der Mängelursache, die Mängeldiagnose sowie die Behebung des Mangels. Ist die Behebung des Mangels mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so ist die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software durch eine Umgehung des Mangels vorübergehend möglich. Sollte die Mängeldiagnose ergeben, dass sich die Beanstandung des Partners als unberechtigt erweist, erhält gohobi ihre Aufwendungen nach § 670 BGB von dem Partner erstattet.

(3) Die Gewährleistungspflicht von gohobi für Software entfällt, wenn diese auf anderen Systemen als dafür nach diesem Vertrag vorgesehen eingesetzt wird, bzw. wenn an der Software nicht von gohobi genehmigte Änderungen vorgenommen werden.

(4) Bei Sachmängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch einer gekauften Ware, die nicht Software ist, nicht nur unerheblich beeinträchtigen, steht dem Partner nach Wahl von gohobi zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Partner gohobi nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert gohobi die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, hat der Partner das Recht, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei einer die Funktionstüchtigkeit nicht einschränkenden unerheblichen Abweichung kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

(5) In allen anderen Fällen steht dem Partner als Gewährleistungsrecht zunächst ebenfalls das Recht auf Nacherfüllung zu. Ob insoweit eine Nachbesserung oder die Lieferung eines mangelfreien Werkes oder einer mangelfreien Sache in Betracht kommt, richtet sich in freiem Ermessen von gohobi nach dem Vertragstyp. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Partner die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.


§ 13 Haftung
(1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet gohobi für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

(2) Für Datenverluste haftet gohobi – außer bei vorsätzlichem Handeln – nur, wenn der Partner im Rahmen des ihm Zumutbaren in regelmäßigen Abständen Systemprüfungen und Datensicherungen durchgeführt hat und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(3) Für die danach von Absatz (2) erfassten Datenverluste und für alle Fälle, in denen (i) gohobi durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, (ii) ihre Leistung unmöglich geworden ist oder (iii) gohobi eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden oder auf einen zu erwartenden Jahresumsatz mit dem Partner begrenzt, je nachdem, was niedriger ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Für Schäden, die nachweislich der Partner zu vertreten hat, haftet dieser im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.


§ 14 Sonstiges
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Partner nur zu, wenn die Gegenansprüche von gohobi anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Partner nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis. Eine Aufrechnung kann nicht bei vorhandenen SMS-, Email- oder In-App-Guthaben erfolgen.

(2) Kommt der Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist gohobi berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Ist eine Lieferung oder Leistung geschuldet, geht in diesem Fall die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der geschuldeten Sache oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Partner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) gohobi ist berechtigt, sich bei der Erbringung ihrer Dienste der Leistungen Dritter zu bedienen.

(4) Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner bedürfen der Schriftform, wobei eine bestätigte E-Mail oder ein bestätigtes Telefax ausreichend ist.

(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von gohobi, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. gohobi ist jedoch berechtigt, den Partner auch am Gericht seines Wohn-/ Geschäftssitzes zu verklagen.

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.