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Allgemeine Bedingungen
​für Partner

Stand: 01.01.2018

Allgemeine Bedingungen für Partner

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Die gohobi UG (haftungsbeschränkt) erbringt ihre Leistungen gegenüber Vertragspartnern ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner. Sie gelten für alle Leistungen von gohobi, wie sie in § 2 näher beschrieben sind.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend: „Der Partner“) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Bedingungen für Partner gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Partners vorbehaltlos Leistungen erbringen.

(3) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für Partner werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe einen schriftlichen Widerspruch absendet.

§ 2 Gegenstand
(1) gohobi bietet dem Partner die Möglichkeit, seinen Kundenstamm enger zu binden und ihn überdies zu erweitern. Zu diesem Zweck erschließt gohobi zusammenhängende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften (Städte, Bezirke, Straßen, sonstige Konzentrationen von Einzelhandelsgeschäften) und versetzt Partner in die Lage, potentielle Endkunden außerhalb der unmittelbaren Reichweite ihrer Geschäftsräume anzusprechen sowie bereits erreichte Kunden kontinuierlich für neue Einkäufe zu interessieren. Das System beruht auf Kundenbindung durch einen geschlossenen, intelligenten und umsatzabhängigen Belohnungskreislauf, der den Endkunden am Wert seines eigenen Einkaufes unmittelbar beteiligt. Die Partnertreue wird in Euro – vom Partner zum Endkunden – belohnt. Durch den Belohnungskreislauf kann – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht und vereinbart ist – die Partnerbelohnung ausschließlich bei demjenigen Partner als Nachlass auf Folgekäufe eingesetzt werden, der die Belohnung ausgelobt hat.

(2) Wesentliche Komponenten von gohobi sind eine NFC-Technologie, eine App-Software, eine Partnerplattform (Website) sowie ein System, das die vorstehenden Technologien im Hintergrund ergänzt und erweitert („Backend-System“). Die Gutschrift der Partnerbelohnung erfolgt über ein POS-Tablet und NFC-Chips, die jeweils gutgeschriebenen Beträge sind für den Partner über das Backend-System ersichtlich.

(3) gohobi wird den Geschäftsbetrieb des Partners auf der Plattform und im Bereich der Mobile App ausstellen, d.h. sichtbar mit Informationen/Logo präsentieren. Neben dem Logo des Partners kann, im Rahmen des technisch jeweils Möglichen, nach Belieben über bestehende Sonderaktionen oder über Allgemeines informiert werden. Diese Informationen können von dem Partner jederzeit über sein eigenes Konto im Backend-System aktualisiert werden.

(4) gohobi erhält für die Bereitstellung der Technologie, der Hardware, den laufenden Betrieb der Systeme und für die Abwicklung der Transaktionen im Backend eine Provision, die in § 6 in Verbindung mit den auf diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner beruhenden Verträgen näher spezifiziert ist.

(5) gohobi bietet in diesem Zusammenhang weder die Annahme von Kunden- oder Partnergeldern noch Finanztransaktionen irgendwelcher Art an, sondern lediglich den Nachweis der durch den Partner gegenüber seinen Endkunden für Folgekäufe geschuldeten Nachlässe.
  1. gohobi schuldet nur dann Waren oder die Bereitstellung technischer Ressourcen, wenn und soweit dies in diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner oder sonst ausdrücklich vereinbart ist.

§ 3 Obliegenheiten des Partners​
(1) Der Partner wird für gohobi die Kunden in seinen Geschäftsräumen anwerben. Sofern gohobi für das Anwerben von Kunden im Einzelfall dem Partner Belohnungen gewährt (z.B. Frei-SMS für anschließende Kundenkommunikation), können diese wechseln und auf sie besteht kein Anspruch. Derartige Belohnungen können auch an Zielen ausgerichtet sein und den Partner für jede Neukunden-Registrierung ebenso stetig wie überproportional belohnen und sie müssen auch nicht alle Partner in gleicher Weise berücksichtigen.

(2) Der Partner verpflichtet sich dazu, seinen Endkunden (also allen seinen Kunden, soweit sie den NFC-Chip nutzen) eine Belohnung in verschiedener Höhe und verschiedenen Stufen auf den Kundenumsatz bei einem Kauf aus dem gesamten Warensortiment zu gewähren. Die jeweilige Belohnungshöhe und die verschiedenen Belohnungsstufen werden im Web-Terminal (Administrations-Bereich) von dem Partner bestimmt und als Teil des Partnervertrages in diesen mit einbezogen. Hierbei handelt es sich um verbindliche Belohnungs-Zusagen, die der Partner einzuhalten hat. Abweichungen hiervon können durch gohobi nur durch vorherige schriftliche Zustimmung anerkannt werden.

(3) Der Partner wird gohobi bei Marketing-Maßnahmen angemessen unterstützen. Dies kann beispielhaft umfassen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  1. Das für Kunden sichtbare Anbringen von Türaufklebern in unaufdringlicher Größe (bei Inkrafttreten dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner sind Türaufkleber im Format 10x10cm in Gebrauch);
  2. Das Auslegen von Flyern, Anhängern, Preis-Belohnungsschilder und deren Ausgabe an Kunden;
  3. Das Platzieren eines Plexiglasaufstellers (Grundfläche DIN-A-Lang) für Kunden sichtbar an der Hauptkasse, sowie durch weitere Aufsteller, Fahnen usw.
Materialien werden grundsätzlich von gohobi gestellt.

(4) Der Partner verpflichtet sich, die durch die App dargestellte Möglichkeit der Anzeige seines eigenen Unternehmensprofils um einen kostenlos zur Verfügung gestellten Werbesatz (max. 160 Zeichen) und um ein Bild zu erweitern, diese stets auf Aktualität zu prüfen und stetig neu auszurichten. Die Werbeaussage darf nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen; im Übrigen findet § 10 Absatz (3) Anwendung.

(5) Der Partner verpflichtet sich, das bereitgestellte Tablet sorgfältig zu behandeln und immer betriebsbereit (d.h. aufgeladen und/oder am Strom befindliches Tablet mit einer ständigen Internetverbindung) innerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen.

(6) Dei Nichtzahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist gohobi berechtigt, den Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des betreffenden Dienstes oder aller Dienste, auch der anderen kostenpflichtigen und der kostenlosen, auszuschließen. In diesem Zusammenhang entstandene Kosten sind von dem Partner als Schadensersatz zu ersetzen.

(7) Der Partner ist für den Inhalt seiner Zugangsdaten allein verantwortlich. Persönliche Daten jeder Art sind unter Verschluss zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben sowie nur gegen Zugriff Dritter gesichert abgelegt werden; etwaige Schäden gehen zu Lasten des berechtigten Nutzers, soweit dieser nicht nachweisen kann, mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt zu haben.

(8) Der Partner hat aufgrund des Partnervertrages keinen Anspruch auf Beratungsleistung, die über die Einweisung in das System hinausgeht. Im Hinblick auf die Einweisung – oder falls sonst Beratungsleistung vereinbart ist – hat der Partner sicherzustellen, dass sie am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit erbracht werden kann. Ist die Leistungserbringung aus Gründen nicht möglich, die der Partner zu vertreten hat, kann einseitig ein neuer Termin mitgeteilt werden. Dem Partner fällt im Falle kostenpflichtiger Beratungsleistung der damit verbundene Mehraufwand zur Last. § 14 Absatz 2 bleibt unberührt.

(9) Bei Warenlieferungen wird der Partner unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem Transportführer beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie gohobi hierüber unterrichten.

§ 4 Obliegenheiten von gohobi
(1) gohobi stellt dem Partner für die Gutschrift der Partnerbelohnung ein POS-Tablet für die mit dem Partner vereinbarte Vertragslaufzeit, eine Benutzerhilfe (www.gohobi.de/Mitarbeiterhandbuch) und eine im Partnervertrag festgelegte Anzahl an NFC-Chips zur Verfügung. Die jeweils gutgeschriebenen Beträge sind für den Partner über das Backend-System (Cockpit – erreichbar über die URL cockpit.gohobi.de) ersichtlich. Der Partner erhält einen Auftritt auf der von gohobi erstellten App (vollumfängliche Darstellung durch das Administrationstool von gohobi) und Website (Teilnehmerliste und Logo).

(2) Auf der Website, bzw. in der Applikation wird gohobi das Unternehmen des Partners durch Informationen in Bild und Schrift präsentieren. Der Partner kann in seinem Administrationsbereich Daten (wie z.B. Öffnungszeiten, Sonderaktionen und Events), das Logo und ein Bild des Unternehmens des Partners einstellen. Die eingestellten Daten können von dem Partner stetig im Administrationsbereich der zur Verfügung gestellten Software aktualisiert werden.

(3) gohobi stellt durch ein Dashboard im (Admin-Bereich) des Partners eine aktuelle in Echtzeit dargestellte Übersicht bereit. Der Partner kann darin eine Periodenbetrachtung (von/bis) für eine Auswertung verschiedener Kennzahlen erzeugen. Der Analysebericht umfasst mindestens folgende Daten: Durchschnitts-Bon aller Kundenumsätze; Durchschnitts-Guthaben je Kundentyp; Anzahl der Kunden je Kundentyp und Gesamtumsatz nach Perioden. Die Analysedaten beziehen sich auf alle, über das zur Verfügung gestellte POS-Tablet und vom Partner erfassten Kunden.

(4) gohobi stellt dem Partner alle Rechnungen nach ihrer Wahl per Email oder per Brief auf den Postweg zur Verfügung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Versand der Rechnung oder bei Ablauf der Frist für die Vorabinformation, je nachdem, was später ist. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung durch gohobi an den Partner (Mail oder Brief), die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Frist für die Vorabinformation sowohl bei Erstlastschriften als auch bei Folgelastschriften wird auf einen Tag verkürzt. Die Frist für die Vorabinformation beginnt jeweils am Folgetag zu laufen und endet am Tag welcher auf die Vorabinformation folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Sitz des Partners staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Partner der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat dieser die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, mindestens jedoch 10,00 EUR wenn er dies zu vertreten hat.

(5) Sofern für gohobi aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat (beispielsweise Ausfall externer Computernetze, Stromausfälle, höhere Gewalt), eine Leistungserbringung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, ist gohobi berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen um die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.

(6) Ist die Leistungserbringung bei Einweisungen oder Beratungsleistungen aus Gründen nicht möglich, die gohobi nicht zu vertreten hat, wird ein neuer Termin vereinbart, der den Interessen beider Parteien möglichst gerecht wird.

(7) Sind Waren geschuldet und werden diese nicht von gohobi selbst zugestellt, geht die Gefahr auf den Partner über, sobald gohobi die Lieferung der Transportperson ausgehändigt hat.

§ 5 Teilnahme am Referenz- und Empfehlungsprogramm
(1) Durch den Abschluss einer gesonderten Referenz-Partnervereinbarung wird der Partner für deren Laufzeit „Referenz-Partner“. Zur Teilnahme an dem Programm ist jeder Partner berechtigt, jedoch liegt es im alleinigen Ermessen von gohobi, Partner zuzulassen und entsprechende Vereinbarungen wieder zu beenden; auf den Abschluss und die Fortdauer besteht kein Anspruch. Der Referenz-Partner verpflichtet sich als Gegenleistung für die Provisionsminderung nach § 6 Absatz (3), Investoren, Interessenten, Unternehmen und Pressevertretern als Ansprechpartner für das gohobi-System zur Verfügung zu stehen, um Fragen zu beantworten, das System zu erklären, Vor- & Nachteile zu besprechen, sowie sich an gohobi zu wenden, wenn oben aufgezählte Interessenten Fragen oder sonstige Anregungen haben, die der Partner nicht direkt vor Ort lösen kann oder Hilfe wünscht.

(2) Durch den Abschluss einer Empfehlungsvereinbarung wird der Partner „werbender Partner“. Zur Teilnahme an dem Programm ist jeder Partner berechtigt, jedoch liegt es im alleinigen Ermessen von gohobi, Partner zuzulassen und entsprechende Vereinbarungen wieder zu beenden; auf den Abschluss und die Fortdauer besteht kein Anspruch. Der werbende Partner bringt anderen Partnern in seiner Lebens-/Wirtschaftsgemeinschaft das gohobi-System nahe, erläutert das Konzept, die Vorteile und die Details der Abwicklung. Der werbende Partner ist weder verpflichtet, noch berechtigt, für gohobi tätig zu werden. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. gohobi ist berechtigt, das System jederzeit zu verändern, auch während es Gegenstand von Empfehlungen ist, bestehende Funktionen herauszunehmen, neue hinzuzufügen, und/oder Tarifbedingungen zu verändern. Der werbende Partner hat dann Anspruch auf eine Gegenleistung für seine Empfehlung nach Maßgabe des § 6 Absatz (1) Buchstabe c. i.V.m. § 6 Absatz (4), wenn der Geworbene in den letzten 24 Monaten noch kein Kunde von gohobi war, dieser versichert, aufgrund der Empfehlung des werbenden Partners auf das System aufmerksam geworden zu sein, er mit dem System durch den werbenden Partner bereits offensichtlich vertraut gemacht ist und es zum Abschluss eines Partnervertrages mit ihm kommt, ferner kein Missbrauch vorliegt. gohobi ist aufgrund einer Empfehlung nicht zum Abschluss eines Partnervertrages verpflichtet; lehnt gohobi einen empfohlenen Bewerber nach eigenem Ermessen ab, ergibt sich daraus für den werbenden Partner kein – wie auch immer gearteter – Anspruch. Der werbende Partner erhält die Gegenleistung für jede nachgewiesene und akzeptierte Empfehlung genau einmal und zwar ausschließlich in der Form eines Nachlasses auf die von ihm zu zahlende Provision. Empfehlungen, die erfolgen, ohne dass eine Empfehlungsvereinbarung abgeschlossen ist, bleiben ohne Gegenleistung.

§ 6 Vergütung
(1) gohobi erhält eine Vergütung (nachfolgend: „Gebühr“), die davon abhängig ist,
  1. welche Umsätze die dem jeweiligen Partner zugeordneten Kunden in einem Kalendermonat über das gohobi-System abwickeln (Absatz (2)) und
  2. ob der Partner als Referenz-Partner eine Gebührenminderung erhält (Absatz (3)),
  3. ob er als werbender Partner eine Gebührenminderung erhält (Absatz (4).
Gebührenminderungen nach Buchstaben b. und c. kommen gegebenenfalls nacheinander zur Anwendung. In beiden Fällen ist jedoch Voraussetzung für die Minderung der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung (Referenz-Partnervereinbarung / Empfehlungs­verein­barung).

(2) Die Gebühr wird zunächst auf der Grundlage der gesamten Monatsumsätze bezogen, die der Partner mit denjenigen Kunden erzielt, für die gohobi in seinem Namen Belohnungsbeträge verbucht (dieser Umsatz wird nachfolgend als „Bezugsumsatz“, die sich daraus ergebende Gebühr als „Monatsgebühr“ bezeichnet).
Dabei wird die Mindestgebühr (Grundgebühr) aus dem Partnervertrag gem. § 2 Abs. 1 zugrunde gelegt.
Ungeachtet des tatsächlich erzielten Bezugsumsatzes beträgt die Grundgebühr mindestens die im Webshop dargestellte und vereinbarte Summe.

(3) Die zu zahlende Gebühr erhöht sich durch den erzielten Bezugsumsatz und bei Überschreiten von Umsatzstufen (Stufe 1 bis Stufe 7). Die Erhöhung der Monatsgebühr erfolgt wie folgt:
  1. 0,00 EUR bis 500 EUR, 29,95 EUR (Stufe 1 - Mindestgebühr)
  2. 501 EUR bis 1.000 EUR, 34,95 EUR (Stufe 2)
  3. 1.001 EUR bis 2.500 EUR, 49,95 EUR (Stufe 3)
  4. 2.501 EUR bis 5.000 EUR, 89,95 EUR (Stufe 4)
  5. 5.001 EUR bis 10.000 EUR, 149,95 EUR (Stufe 5)
  6. 10.001 EUR bis 12.500 EUR, 199,95 EUR (Stufe 6)
  7. >12.501 EUR, 1,50% Provision
Die monatliche Mindestgebühr (sofern noch nicht bezahlt) sowie die Kosten oberhalb der Mindestgebühr werden via Rechnungsankündigungen (SEPA-Mandat) monatlich per Mail zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

​(4) Ist der Partner aufgrund einer gesondert geschlossenen Vereinbarung werbender Partner, erhält er für jeden anderen Partner, den er empfohlen hat und der aufgrund seiner Empfehlung mit gohobi einen Partnervertrag geschlossen hat, für die gesamte Laufzeit seines eigenen Partnervertrages / Referenz-Partnervertrages - ungeachtet der Dauer des Vertrages mit dem empfohlenen Partner - einen prozentualen Nachlass auf seine zu zahlende Monatsgebühr (nachfolgend: „Empfehlungsbonus“). Dieser Empfehlungsbonus ergibt sich aus der Empfehlungsvereinbarung gem. § 1 Abs. 3 und wird multipliziert mit der Zahl der erfolgreich empfohlenen Partner auf das, was sich ergibt, wenn die Mindestgebühr nach Absatz (2) (Monatsgebühr) berechnet ist. Der Empfehlungsbonus mindert somit auch die Mindestgebühr gem. der angezeigten Gebührenstruktur im gohobi-Webshop des Produktes „gohobi-System“, sollte diese in einem Berechnungszeitraum zur Anwendung kommen. Die Untergrenze der durch den Empfehlungsbonus geminderten Provision beträgt jedoch stets 19,95 EUR.

(5) Für die Leistungen nach § 4 Absatz (1) erhebt gohobi nach Maßgabe der Darstellung im gohobi-Webshop eine einmalige Anschluss- und Leihgebühr je POS-Gerät gem. der im Webshop dargestellten Bedingungen sowie monatlich laufende Gebühren aus der Bereitstellung des gohobi-Systems wie im Webshop beschrieben und dargestellt sowie gem. § 6 Abs. 3 dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner.

(6) gohobi stellt via Webshop und auf Wunsch des Partners NFC-Chips mit unternehmenseigenem Logo (einseitig) gegen eine entsprechende Leihgebühr zur Verfügung. Die NFC-Chips bleiben Eigentum von gohobi. gohobi ist dazu berechtigt, die im Umlauf befindlichen NFC-Chips auch nach Beendigung des Partnervertrages weiterhin bei den Endkunden zu belassen.

§ 7 Zustandekommen und Dauer von Verträgen
(1) Partnerverträge, Referenzverträge, Empfehlungsvereinbarungen und sonstige Verträge kommen mit ihrer Unterzeichnung oder konkludent bei einer persönlichen Absprache - mit einer Bestellbestätigung (Email) -, sowie einer telefonischen Bestellung wie auch durch Buchung einzelner Produkte im gohobi-Webshop zustande. Partnerverträge haben eine im Webshop innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung oder in der Bestellbestätigung ausgewiesen vereinbarte Laufzeit. Partnerverträge sind beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar (Eingang des Kündigungsschreibens bei gohobi), ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Die Kündigung ist zu richten an: gohobi UG (haftungsbeschränkt), Stargarder Str. 11, 10437 Berlin; oder per E-Mail an: kuendigung@gohobi.de. Wird der Partnervertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um eine wie bei der Bestellung/Buchung des gohobi-Systems abgeschlossene und vereinbarte Anzahl von Monaten.

(2) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommen sonstige Verträge mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch gohobi, zustande. Alle Angebote von gohobi sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt wird.

(3) Werden Leistungen online angeboten, kommt der Vertrag spätestens mit deren Nutzung zustande.

(4) Sofern in einem aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner geschlossenen Vertrag nichts anderes geregelt ist, stellen Bestellungen eines Partners über ein Telemedium ein unverbindliches Angebot dar, das gohobi unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Die Bestellbestätigung ist nur dann eine Angebotsannahme, wenn sie einen entsprechenden Hinweis enthält, anderenfalls bleibt sie unverbindlich. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Bereitstellung des Dienstes bzw. Inhaltes oder durch Auslieferung der Ware zustande.

§ 8 Verfahren bei Beendigung des Partnervertrages
(1) Mit dem Partnervertrag sind auch Referenz-Partnervereinbarungen und Empfehlungsvereinbarungen mit demselben Partner beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder Aufhebung bedarf. Etwa erworbene Provisions-Vergünstigungen verfallen und müssen bei Neuabschluss eines Vertrages erneut erworben werden.

(2) Der Partner ist 4 Wochen vor dem wirksam werden der Kündigung dazu verpflichtet, eine Zielgruppen-SMS an eigene Guthaben-Kunden über die im gohobi-Cockpit angegebene Kundengruppe zu versenden, um dem Endkunden anzuzeigen, dass diese einen begrenzten Zeitraum haben, um Belohnungen bei diesem Partner einzusetzen.

(3) Die letzte Endabrechnung erfolgt durch gohobi spätestens 4 Wochen nach dem Wirksamwerden der Kündigung. gohobi verpflichtet das Partnerunternehmen bis 4 Wochen nach Ablauf des Vertrages noch nicht eingesetzte Guthaben seiner Kunden anzunehmen und dafür die Hardware Komponente von gohobi zu nutzen. Sollten alle Kunden ihre Guthaben mit ablaufen des Vertrages eingesetzt haben sind alle technischen Geräte unverzüglich, aber bis spätestens 1 Woche nach ablaufen des Vertrages an gohobi UG, Stargarder Str. 11, 10437 Berlin zurückzusenden. Innerhalb der Karenzfrist ist eine erneute Belohnung von Kunden des Partners aufgrund dieses Vertrags nicht mehr möglich. Der Partner ist verpflichtet seine eingestellten Belohnungslevel mit Ablauf des Vertrages auf 0% abzusenken. gohobi wird den Partner mit Ablauf des Vertrages aus der Kunden-App löschen, auch wenn eine 4-wöchige Karenzzeit zum einlösen gesammelter Guthaben in Anspruch genommen wird. Provisionskosten die durch einlösen der Guthaben, innerhalb der 4-wöchigen Karenzzeit, gegenüber gohobi entstehen, werden dem Partnerunternehmen in Rechnung gestellt. Alle technischen Geräte und verbleibende NFC-Chips sind bis spätestens 1 Wochen, nach Ablaufen der Karenzzeit, gohobi zurück zu senden.

(4) Bereits an Endkunden ausgegebene NFC- Chips müssen vom Partner nicht zurückgegeben werden. Im Gegenzug dazu räumt der Partner gohobi das ausschließliche Nutzungsrecht an den NFC-Chips ein, auch wenn diese zuvor mit dem Logo des Partners bedruckt worden sind. gohobi entscheidet nach Kündigung des Partners nach eigenem Ermessen, ob sie die ausgegebenen NFC-Chips austauschen lassen will oder bereits mit dem gelabelten Partner-Logo bei den Endkunden belässt. Der Partner stimmt diesem Vorgehen bereits jetzt zu.

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorbehalte
(1) Alle genannten und sonst veröffentlichten Preise verstehen sich ohne die jeweils gültigen gesetzlichen Steuern.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung per Deutsche Verrechnungsstelle (DV) (+2,50 EUR) oder per SEPA-Basis-/Firmenlastschrift (+0,00 EUR) ohne Abzug zu leisten. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (bei Rechnungsstellung per DV) oder bei nicht ausreichender Kontodeckung (bei SEPA-Basis-/Firmenlastschrift-Mandat) kommt der Partner in Verzug. Der Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. gohobi behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von gohobi auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

(3) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift (Basis-/Firmenlastschrift) hat der Partner gohobi die ihr entstehenden Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er die entstandenen Aufwendungen zu vertreten hat, mindestens jedoch 10,00 EUR.

(4) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von gohobi. Bis zum Eigentumsübergang ist der Partner verpflichtet, Ware pfleglich zu behandeln. Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen sind gohobi unverzüglich anzuzeigen.

(5) An Inhalten, die gohobi über Telemedien übermittelt hat, behält sie sich bis zur Zahlung des Preises alle Rechte vor. Der Partner darf diese Inhalte erst nutzen, wenn die Gegenleistung erbracht ist. Scheitert die Zahlung endgültig, ist er nach Wahl von gohobi auf seine Kosten verpflichtet, den Inhalt zurück zu übermitteln oder zu löschen oder beides in dieser Reihenfolge.

§ 10 Rechte
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich gohobi Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) An Inhalten und Software räumt gohobi dem Partner, sofern in einem Vertrag, der auf diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner beruht, nicht etwas anderes vereinbart ist oder es sich aus der Natur der Sache zwingend ergibt, ein nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein (im Folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet). „Software“ ist insbesondere das auf dem Tablet befindliche Computerprogramm nebst der Bedienungshilfe sowie sämtliches sonstiges zugehörige schriftliche Material. Die Software ist “in Benutzung“ wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen ist. Programmcode darf nur dann in andere Codeformen überführt (Dekompilierung) oder rückerschlossen werden (Reverse Engineering) wenn sie vorgenommen werden, um diejenigen Informationen zu erlangen, die nötig sind, um die Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit von gohobi bereitgestellter Individualsoftware zu ermöglichen. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Nach vorheriger Absprache durch die Parteien ist auch eine Nutzung der Software auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. Netzwerk erlaubt. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. gohobi behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

(3) Der Partner verpflichtet sich, nur Logos und Bilder (insgesamt: "Bilddateien") für den Dienst von gohobi zu verwenden, wenn ihm zeitlich und sachlich für die Form der Nutzung die notwendigen Rechte erteilt sind und ferner sicherzustellen, dass bei deren Ablauf oder Wegfall eine Weiterverwendung nicht stattfindet. Der Partner sichert zu, dass die Inhalte der verwendeten Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen. Der Partner verpflichtet sich, gohobi von Ansprüchen, Forderungen und der Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die wegen der Verletzung von deren Rechten oder wegen eines in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalts geltend gemacht werden. Durch das Einstellen der Bilddateien in den Administratorenbereich erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass Dritte darauf zugreifen und diese Bilddateien einsehen, sie in den Arbeitsspeicher ihrer Datenverarbeitungsgeräte übermitteln bzw. laden können. Der Partner räumt insoweit gohobi unentgeltlich und nicht ausschliesslich das Recht ein, die von ihm eingestellten Bilddateien im Rahmen der Dienstleistung von gohobi zu vervielfältigen und zu verbreiten.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Beide Parteien haben über alle ihnen bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner und der darauf beruhenden Verträge stehenden Informationen auch über deren Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen.

(2) gohobi verpflichtet sich, Informationen, Unterlagen oder Daten im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) nur aufzuzeichnen und zu speichern, soweit es für die Erbringung ihres Dienstes erforderlich ist und sie ausschließlich für die Ausführung dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner und der darauf beruhenden Verträge zu nutzen oder zu verwerten. Dies gilt nicht, solange eine gesetzliche Regelung oder eine anderweitige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien die Speicherung der Daten erlaubt.

§ 12 Gewährleistung
(1) gohobi übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Benutzerhandbuch (online) spezifizierten Funktionen aufweist. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Mängel der Software müssen unverzüglich bei gohobi gerügt werden. gohobi hat die Wahl, wie sie den Fehler berichtigen wird. gohobi kann entweder eine verbesserte Software-Version bereitstellen, oder Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers erteilen. Der Partner wird gohobi bei der Fehlerbehebung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört insbesondere, gohobi auf Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.

(2) Zur Mängelbehebung gehört die Eingrenzung der Mängelursache, die Mängeldiagnose sowie die Behebung des Mangels. Ist die Behebung des Mangels mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so ist die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software durch eine Umgehung des Mangels vorübergehend möglich. Sollte die Mängeldiagnose ergeben, dass sich die Beanstandung des Partners als unberechtigt erweist, erhält gohobi ihre Aufwendungen nach § 670 BGB von dem Partner erstattet.

(3) Die Gewährleistungspflicht von gohobi für Software entfällt, wenn diese auf anderen Systemen als dafür nach diesem Vertrag vorgesehen eingesetzt wird, bzw. wenn an der Software nicht von gohobi genehmigte Änderungen vorgenommen werden.

(4) Bei Sachmängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch einer gekauften Ware, die nicht Software ist, nicht nur unerheblich beeinträchtigen, steht dem Partner nach Wahl von gohobi zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Partner gohobi nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert gohobi die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, hat der Partner das Recht, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei einer die Funktionstüchtigkeit nicht einschränkenden unerheblichen Abweichung kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

(5) In allen anderen Fällen steht dem Partner als Gewährleistungsrecht zunächst ebenfalls das Recht auf Nacherfüllung zu. Ob insoweit eine Nachbesserung oder die Lieferung eines mangelfreien Werkes oder einer mangelfreien Sache in Betracht kommt, richtet sich in freiem Ermessen von gohobi nach dem Vertragstyp. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Partner die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

§ 13 Haftung
(1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet gohobi für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet gohobi im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(2) Für Datenverluste haftet gohobi – außer bei vorsätzlichem Handeln – nur, wenn der Partner im Rahmen des ihm Zumutbaren in regelmäßigen Abständen Systemprüfungen und Datensicherungen durchgeführt hat und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(3) Für die danach von Absatz (2) erfassten Datenverluste und für alle Fälle, in denen (i) gohobi durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, (ii) ihre Leistung unmöglich geworden ist oder (iii) gohobi eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden oder auf einen zu erwartenden Jahresumsatz mit dem Partner begrenzt, je nachdem, was niedriger ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Für Schäden, die nachweislich der Partner zu vertreten hat, haftet dieser im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

§ 14 Sonstiges
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Partner nur zu, wenn die Gegenansprüche von gohobi anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Partner nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis. Eine Aufrechnung kann nicht bei vorhandenen SMS-, Email- oder In-App-Guthaben erfolgen.

(2) Kommt der Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist gohobi berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Ist eine Lieferung oder Leistung geschuldet, geht in diesem Fall die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der geschuldeten Sache oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Partner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) gohobi ist berechtigt, sich bei der Erbringung ihrer Dienste der Leistungen Dritter zu bedienen.

(4) Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen für Partner bedürfen der Schriftform, wobei eine bestätigte E-Mail oder ein bestätigtes Telefax ausreichend ist.

(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von gohobi, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. gohobi ist jedoch berechtigt, den Partner auch am Gericht seines Wohn-/ Geschäftssitzes zu verklagen.

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen für Partner unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.
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